Allgemeine Geschäftsbedingungen der Share-Tec GmbH für den Bereich wheego Share (AGB)

Stand 10 / 2021

I. Gegenstand

(1) Die share-tec GmbH, Theodor-Heuss-Strasse 71-73, 47167 Duisburg, betreibt unter der Marke wheego (nachfolgend „wheego“ genannt) ein stations- und zonenbasiertes Carsharing Konzept (wheego Share), bei dem wheego registrierten Kunden innerhalb des definierten Geschäftsgebietes (jeder Stadt, Gemeinde oder Zone an dem sich ein wheego Standort befindet) bei bestehender Verfügbarkeit PKW und Transporter vermietet.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben ihre Gültigkeit für

  1. die Kunden-Registrierung (Rahmenvertrag)

  2. die Überprüfung (sogenannte Validierung) der Fahrerlaubnis anhand des Führerscheins des Kunden (Validierungsvertrag)

  3. die Anmietung von wheego Fahrzeugen durch den registrierten Kunden, die über einzelne Buchungen erfolgt (Einzelmietvertrag) und sich stets auf den mit dem Kunden geschlossenen Rahmenvertrag bezieht.

Durch Eingabe der Kundenstammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und persönliche Mobilfunknummer) und durch das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses, kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und wheego zustande.

(3) Diese AGB werden bei der Anmietung von wheego Fahrzeugen durch die “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrags zwischen dem Kunden und wheego begründet weder für wheego noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen.

(4) Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung, wie sie in der wheego share App angezeigt werden oder in der Kosten- und Gebührenordnung wheego share festgelegt sind.

(5) wheego behält sich vor, die Registrierung eines Kunden abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragskonform verhalten wird oder im Rahmen der Registrierung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Wheego erlaubt keine Mehrfach-Registrierung - somit kann sich jeder Kunde bei wheego nur einmal registrieren. Bei Zuwiderhandlungen behält sich wheego vor, das Kundenkonto zu deaktivieren oder endgültig zu löschen.

(6) wheego behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und in der wheego share App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Kunde ihnen nicht in schriftlicher Form (z.B. Brief, E-Mail) binnen einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. wheego wird im Rahmen der Bekanntgabe der Änderungen auf diese Folge in besonderer Form hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Absendetermin des Widerspruchs durch den Kunden maßgeblich.

(7) Die Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Im Falle eines Vertragsschlusses mit Verbrauchern wird dem Kunden eine Ausfertigung des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von wheego gespeichert, ist dem Kunden aber dann nicht mehr zugänglich. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und von wheego bereitgestellten Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen (wie z.B. englisch) ist immer die deutsche Version maßgeblich.

II. Begriffsdefinitionen

(1) „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft (die beiden letzteren werden nachfolgend zusammen auch „Geschäftskunden“ genannt), der sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei wheego registriert hat und welcher einen gültigen Rahmenvertrag mit wheego abgeschlossen hat.

(2) Die „wheego share App” ist eine Smartphone-Applikation für die Betriebssysteme ios und android, die u.a. als Zugangsmittel für das Reservieren und Mieten sowie zum Öffnen von wheego Fahrzeugen dient.

(3) Die „wheego Tank- und Ladekarte” ist eine im wheego Fahrzeug hinterlegte und dem einzelnen Fahrzeug zugeordnete Tank- und Ladekarte, die den Kunden berechtigt, ausschließlich das gemietete Fahrzeug während der Mietzeit an den definierten Partnertankstellen und/oder Ladesäulen zu tanken bzw. zu laden.

(4) Eine „gültige Fahrerlaubnis“ ist ein europäischer Führerschein aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Nur diese werden vorbehaltlos von wheego bei der Validierung der Fahrberechtigung akzeptiert. Nicht-EU/-EWR Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins von wheego akzeptiert.

(5) Als „Identitätsnachweis mit Lichtbild“ werden ausschließlich

  1. ein gültiger Personalausweis

  2. oder ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung akzeptiert.

Abgelaufene oder nicht lesbare Dokumente werden im Rahmen des Registrierungs- und Validierungsprozesses nicht von wheego akzeptiert.

III. Abrechnungskonto, Nutzerdaten

(1) Um das wheego Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde:

a) In der wheego share App eine von wheego akzeptierte Bezahlmethode (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug, Paypal) auswählen und

b) die entsprechenden Daten hinterlegen und - sofern notwendig - das Zahlungsmittel auch authorisieren.

Hierdurch wird von wheego ein dem Kunden zugeordnetes Kundenabrechnungskonto erstellt („eigenes Abrechnungskonto“). Wheego speichert keine Kreditkartendaten oder ähnliche Daten, sondern nutzt für die Zahlungsabwicklung einen Akquirer.

(2) Sofern nicht mit dem Kunden schriftlich und individualvertraglich eine abweichende Regelung getroffen wurde, muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Kunden übereinstimmen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in der wheego share App im Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten stets auf aktuellem Stand zu halten und Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung bzw. Kreditkarten-Daten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E- Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich wheego vor, das Konto des Kunden vorläufig zu sperren.

(3) Es ist allen Kunden strikt untersagt, anderen Personen die Führung von wheego Fahrzeugen zu ermöglichen. Insbesondere ist in jedem Fall die Weitergabe der Kundenlogin-Daten (wheego Benutzername, wheego Passwort und wheego PIN) an andere Personen nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde von wheego ist. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe an wheego, die der “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zu entnehmen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.

IV. Fahrberechtigung, Führerscheinvalidierung

(1) Zur Übernahme und Führung von wheego Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt. Diese müssen folgende Anforderungen sämtlich erfüllen.

a) ein Mindestalter von 21 Jahren vollendet haben sofern nicht für bestimmte Fahrzeugmodelle ein höheres Mindestalter erforderlich ist. Dieses wird dann in der wheego App angezeigt

b) und die ein Alter von 75 Jahren nicht überschritten haben

c) und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sein

d) und seit mindestens 2 Jahren im Besitz dieser Fahrerlaubnis sind

e) und die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete stets bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen

f) und die über ein gem. Punkt IV (3) freigeschaltetes Zugangsmittel verfügen.

Sofern nicht alle dieser Anforderungen erfüllt sind, behält sich wheego vor, die Anmietung zu verweigern.

Sofern das Fahrzeug von einer Person gelenkt werden soll, die oder der 23 Jahrer oder jünger ist (aber mindestens 21 Jahre alt) und/oder die Mindestdauer des Führerscheinbesitzes nicht erreicht hat, erhebt wheego eine zusätzliche Gebühr (Young Driver Fee). Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der jeweils geltenden “Kosten- und Gebührenordnung wheego share”.

(2) Kunden, die natürliche Personen sind, müssen vor Abschluss von Einzelmietverträgen zur Validierung ihrer Identität und Prüfung der Fahrbrechtigung geeignete Dokumente (insbesondere Führerschein und Identitätsnachweis mit Lichtbild) bei einem von wheego hierzu autorisierten online-Dienst (online Validierung) oder in einer der wheego Filialen während der Öffnungszeiten überprüfen lassen. Die online Validierung mittels der wheego share App erfolgt auf Grundlage eines Validierungsvertrags zwischen dem Kunden und wheego.

Dieser Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Validierungsfunktion in der wheego share App aufruft, und dort die Schaltfläche „Validieren“ betätigt. Anschließend führt der von wheego authorisierte Validierungspartner die Validierung unter Mitwirkung des Kunden durch.

Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, steht ihm das Recht zu, im Rahmen der gesetzlichen Frist die Willenserklärung, die er für die Zustimmung zum Validierungsvertrag abgegeben hat, zu widerrufen (siehe dazu die Widerrufsbelehrung unter Punkt XIX).

(3) Nachdem die Validierung der Fahrerlaubnis des Kunden erfolgreich durchgeführt wurde, schaltet wheego die Zugangsmittel des Kunden für einen Zeitraum von maximal sechsunddreißig (36) Monaten frei.

Der Zeitraum wird verkürzt, wenn eine kürzere Gültigkeit auf den vom Kunden angegeben Zahlungsmitteln hinterlegt ist.

Um die Zugangsmittel des Kunden für einen weiteren Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten freizuschalten, muss der Kunde erneut einen Validierungsprozess durchlaufen, um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Bei Nicht-EU/-EWR Führerscheinen wird das Zugangsmittel für maximal sechs (6) Monate nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland freigeschaltet.

(4) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für wheego Fahrzeuge für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an wheego zu melden und haften für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Nutzung von wheego Fahrzeugen ohne Fahrberechtigung entstehen.

V. Zugangsmittel (wheego share App)

(1) Zugangsmittel für die wheego Fahrzeuge ist die wheego share App.

(2) Für die Nutzung der wheego share App als Zugangsmittel zu den gemieteten Fahrzeugen muss der Kunde über ein Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der wheego share App genügt. Bei jedem Download der App wird automatisch geprüft, ob ein Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt, wheego garantiert insofern keine Kompatibilität. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

(3) Es ist untersagt, das Zugangsmittel mit informationstechnischen oder sonstigen Methoden auszulesen, zu kopieren, zu manipulieren oder einem unberechtigten Dritten Zugang zu verschaffen. Die Zuwiderhandlung und auch der erfolglose Versuch führen unmittelbar zur Kündigung aller mit wheego geschlossenen Verträge und der Kunde trägt die Kosten eines aus der Zuwiderhandlung ggf. resultierenden Schadens.

(4) Während des Registrierungsprozesses erstellt der Kunde ein persönliches Passwort, das nur ihm Zugang zu hinterlegten Kundendaten, vertraulichen Informationen und Funktionen im Internetportal sowie in der wheego share App verschafft (z. B. wheego Fahrzeuge bei wheego SHARE zu buchen, Rechnungen einzusehen, persönliche/firmenbezogene Daten einzusehen oder zu verändern). Weiterhin erstellt der Kunde einen persönlichen Sicherheitscode, welchen er zur Authentifizierung im wheego Fahrzeug beziehungsweise in der wheego share App nutzen kann, um eine Fahrt anzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, Passwort und Sicherheitscode strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt Passwort und/oder Sicherheitscode auf einem Zugangsmittel oder dessen Trägermedium zu vermerken, dort abspeichern oder in anderer Weise in der Nähe des Zugangsmittels aufbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort (über die Funktion “Passwort zurücksetzen” in der wheego share App) und den Sicherheitscode (durch Kontaktieren des Kundenservices) unverzüglich zu ändern, falls Grund zu der Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnten.

(5) Der Kunde haftet für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung von wheego Fahrzeugen ermöglicht wurde.

(6) wheego Sicherheitscode und Zugangsmittel sind zu jeder Zeit vom Kunden getrennt aufzubewahren. Der Kunde haftet bei Zuwiderhandlung.

VI. Reservierung, Abschluss von Einzelmietverträgen

(1) Ausschließlich registrierte und validierte Kunden können wheego Fahrzeuge anmieten. Eine Anmietung und/oder Nutzung ist nur für solche wheego Fahrzeuge möglich, die in der wheego share App als verfügbar angezeigt werden.

(2) Ein konkretes wheego Fahrzeug kann für einen Zeitraum, der sich aus dem” Kosten- und Gebührenordnung wheego share” ergibt, unentgeltlich reserviert werden. Falls verfügbar, kann der Kunde die Dauer der Reservierung in der App verlängern. Über die Kosten, die hierfür entstehen, wird der Kunde in der wheego share App informiert und die Kostenbelastung muss vom Kunden authorisiert und bestätigt werden.

Der Auftrag zur Verlängerung einer Reservierung oder zum Tätigen einer Reservierung kann nur über die wheego App erteilt werden. wheego ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, wenn das konkrete Fahrzeug zur Erfüllung der Reservierungsanfrage nicht zur Verfügung steht.

(3) Der Mietvertrag über die Nutzung eines wheego Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang mit seinem Zugangsmittel startet und der Bordcomputer des wheego Fahrzeugs diesen Mietvorgang durch das Öffnen der Zentralverriegelung bestätigt hat. Der Kunde bestätigt durch Eingabe des Sicherheitscodes in der wheego share App die Miettarife.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das wheego Fahrzeug vor Fahrtantritt - dies meint insbesondere vor erstmaligem Motorstart - auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen außen am Fahrzeug und im Innenraum zu überprüfen und den Zustand mit den Informationen aus der wheego share App abzugleichen. Etwaige Mängel, Schäden oder grobe Verunreinigungen, die nicht in der wheego share App bereits vorhanden und dokumentiert sind, sind vom Kunden unverzüglich über die wheego share App an wheego zu melden und mittels geeigneter Lichtbilder zu dokumentieren. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Motorstart erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen.

Bei schweren Mängeln oder Schäden, die eine vom Kunden vorgesehene Nutzung des Fahrzeugs unmöglich machen, hat der Kunde zusätzlich zur Meldung in der wheego share App unverzüglich wheego telefonisch zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel und/oder Schäden festzustellen. wheego kann die Benutzung des wheego Fahrzeuges untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheint.

(5) wheego ist berechtigt, bei jeder Störung oder Unterbrechung des während der Nutzung durch einen Kunden, von dem wheego Kenntnis direkt oder über Dritte erhält, den Kunden unter der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Rufnummer zu kontaktieren. wheego ist weiterhin berechtigt, eine weitere Nutzung des wheego Fahrzeugs zu untersagen, sofern ein vertragswidriges Verhalten (z. B. ein Verstoß gegen Punkt IX) vermutet wird.

(6) Die Mietzeit des Kunden beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages gem. Punkt VI (3) und endet, wenn der Kunde den Mietvorgang gemäß Punkt X ordnungsgemäß beendet hat, oder wenn wheego oder der Kunde auf Grundlage dieser AGB zur einseitigen Beendigung der Miete berechtigt ist.

(7) wheego behält sich das Recht vor, das wheego Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurücknehmen und gegen ein vergleichbares wheego Fahrzeug auszutauschen.

(8) Ein Widerruf seiner Willenserklärung zum Abschluss des Einzelmietvertrages durch den Kunden ist nicht zulässig.

VII. Buchung, Nutzung, Mietdauer

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten auf Basis der jeweils gültigen Tarifordnung. Die für den geschlossenen Einzelmietvertrag jeweils gültigen Tarife werden im Rahmen jedes einzelnen Buchungsvorgangs in der wheego share App angezeigt und vom Kunden durch Eingabe seiner persönlichen PIN bei Abschluss der Buchung bestätigt. Neben dem Tarif, der die Nutzungskosten für die Mietzeit und die enthaltenen Freikilometer sowie die Kosten für Mehrkilometer über die Freikilometer hinaus regelt, stimmt der Kunde auch mit der Buchung den “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” in der jeweils gültigen Fassung zu.

(2) Getätigte Buchungen können gemäß den Bedingungen der “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” storniert werden. Steht dem Kunden zur gebuchten Anmietzeit das Fahrzeug nicht am in der Buchung definierten Übergabeort zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Miete / Reservierung unentgeltlich zu stornieren. Der Kunde hat einen geeigneten Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug zu Beginn der gebuchten Mietzeit beziehungsweise am gebuchten Anmietort nicht zur Verfügung stand.

(3) Die Mietdauer ergibt sich aus der in der Buchung definierten Zeit zwischen Übergabe- und Rückgabezeitpunkt. Die Mietdauer verlängert sich, wenn der Beginn der Miete gem. Punkt VI (3) vor dem gebuchten Übergabezeitpunkt lag, um die Differenz zwischen gebuchtem Übergabezeitpunkt und dem Mietbeginn gem. Punkt VI (3). Wenn die tatsächliche Rückgabe gem. Punkt X nach Ende der gebuchten Zeit erfolgt, verlängert sich die Mietdauer bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe gem. Punkt X.

Erfolgt die Rückgabe vor der vereinbarten Rückgabezeit, zahlt der Kunde den angefallenen Zeitpreis bis zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt.

Die Mietdauer wird pro angefangene Minute berechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten berechnet). Die Mindestmietdauer beträgt 1 Minute.

(4) Der Kunde darf die wheego Fahrzeuge ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitraums (“Mietzeitraum”) nutzen. Der maximale Mietzeitraum beträgt 90 Tage. Eine Verlängerung des bei Buchung in der wheego share App vom Kunden angegebenen Mietzeitraums um weitere 24 Stunden ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer nachfolgenden Buchung eines anderen wheego Kunden kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des gebuchten Mietzeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis, die Kosten für die zusätzliche Nutzungsdauer zu entrichten. Dessen Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Tarif sowie etwaiger Gebühren, die der “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zu entnehmen sind.

(5) Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Kunden vor Mietbeginn nicht fahrtüchtig sein, obwohl es als verfügbar gekennzeichnet war, wird dem Kunden kein Mietzins berechnet bzw. ein bereits berechneter Mietzins wird dem Kunden von wheego erstattet. Hierzu hat der Kunde einen geeigneten Nachweis zu erbringen.

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug, Guthaben

(1) von wheego im Rahmen von Vertriebs- und Marketingaktionen oder Gewinnspielen bereitgestellte oder vom Kunden gegen Entgelt erworbene Guthaben können in Form von Freiminuten oder einem Euro-Guthaben gewährt werden. Es gelten die jeweils gültigen Konditionen die auf der wheego Webseite und/oder in der wheego share App veröffentlicht werden.

(2) Erhält ein Kunde Guthaben gem. Punkt VIII (1), so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Guthaben-Konto des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde kann den aktuellen Stand seines Guthabens bzw. seiner Freiminuten jederzeit in der wheego App einsehen. Nicht innerhalb der Gültigkeit des jeweiligen Guthabens bzw. der jeweiligen Freiminuten genutzte Kontingente verfallen ersatzlos. Eine Auszahlung etwaiger Kundenguthaben ist - auch nach Beendigung des Rahmenvertrages - nicht möglich.

(3) Für die Begleichung der Kosten für Reservierungen und Anmietungen sowie damit zusammenhängende Gebühren gem. “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” des Kunden, wird zunächst stets vorrangig das Guthabenkonto des Kunden verwendet. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode wird dem Kunden eine Rechnung erstellt und dem Kunden per E-Mail und/oder in der wheego share App zum Download zur Verfügung gestellt.

(4) Zahlungen als Privatkunde erfolgen nach der gewählten Zahlmethode. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein (Bank)Konto, über welches das Einzugs- oder (SEPA-) Lastschrift- verfahren läuft, oder ein sonstiges gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die wheego entstehenden Kosten zu erstatten sowie in der Folge eine Mahngebühr laut aktuell gültiger Tarif- und Kostenordnung zu entrichten. wheego behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen. Sofern der Kunde mehrere Zahlungsmittel angibt, behält sich wheego das Recht vor, das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde gegebenenfalls im Voraus informiert wird.

(5) Zahlungen als Geschäftskunde erfolgen per Überweisung oder per Kreditkarte oder einem sonstigem gewählten Zahlungsmittel nach vereinbarter turnusmäßiger Rechnungsstellung und mit vereinbarten Zahlungszielen.

(6) Gegen die Ansprüche von wheego kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist

IX. Abtretung, Einzugsermächtigung und Pre-Notification

(1) wheego behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an die Crefo-Factoring Berlin oder ein anderes Unternehmen abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei wheego weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen ist und auch Vertragspartner bleibt.

(2) Der Kunde ermächtigt wheego bzw. im Falle einer Abtretung der Forderung (Punkt IX (1)) den Abtretungsempfänger widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte und gegen ihn bestehenden Schadensersatzforderungen (einschließlich Kosten) in Zusammenhang mit dem Einzelmietvertrag (bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) per SEPA-Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen bzw. von der hinterlegten Kreditkarte oder einem sonstigen im wheego Benutzerkonto hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen. In diesem Fall übermittelt wheego die für die Durchführung der Forderungsabtretung erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger, der diese Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder nutzen darf.

(3) wheego (oder bei einer Abtretung einer Forderung gemäß vorstehender Regelung der Abtretungsempfänger) wird SEPA-Lastschriften mindestens 1 Tag vor Einzug dem Kunden ankündigen (PreNotification). Diese Ankündigungsfrist gilt für alle vereinbarten SEPA-Lastschriften in der Geschäftsbeziehung zwischen wheego und dem Kunden.

X. Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

(1) In allen Fällen in denen der Kunde nachfolgend verpflichtet wird, wheego telefonisch zu kontaktieren, ist hierfür ausschließlich die in der wheego share App hinterlegte Telefonnummer zu verwenden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet:

a) das genutzte wheego Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu jeder Zeit während der Nutzungsdauer zu beachten,

b) wheego bei Gewalt- und Unfallschäden oder bei groben Verschmutzungen unverzüglich zu kontaktieren und diese mitzuteilen,

c) den Reifendruck, insbesondere bei längeren Fahrten und längerer Nutzungsdauer in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls gemäß Betriebsanleitung zu korrigieren,

d) stets sicherzustellen, dass das gemietete wheego Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird,

e) sich vor Fahrtantritt selbständig mit den Abmessungen des Fahrzeugs genügend vertraut zu machen, um Durchfahrtshöhen- und Vorbeifahrtsbeschränkungen ordnungsgemäß beachten zu können,

f) alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sowie die Betriebsanleitung zu beachten, insbesondere den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken,

g) regelmäßig den ausreichenden Motorölstand, bei Fahrzeugen mit einem AdBlue®-Tank zusätzlich die stets hinreichende Füllung des AdBlue®-Tank zu kontrollieren ebenso wie fällige Inspektionen zu beachten,

h) das wheego Fahrzeug grundsätzlich und zu jeder Zeit gegen Diebstahl zu sichern und insbesondere solange es nicht genutzt und verlassen wird, ordnungsgemäß in allen Teilen verschlossen zu halten, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und den Wagen gegen abschüssiges Wegrollen zu sichern,

i) Ladungsgut ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen zu sichern,

j) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des wheego Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von wheego übernommen werden,

k) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich bei nächster Gelegenheit anzuhalten und die wheego Service-Hotline zu kontaktieren, um abzustimmen, ob eine Fortsetzung der Fahrt erfolgen kann, sowie

l) sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines wheego Elektrofahrzeugs die Batterie bei Fahrtantritt und während der Nutzungsdauer ausreichende Kapazität aufweist, um die geplante Strecke durchführen zu können und ggf. den Ladevorgang ordnungsgemäß starten zu können.

m) stets sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines wheego Fahrzeugs mit konventionellem Antrieb (Diesel, Benzin) der Tankstand ausreichende Kapazität aufweist, um die geplante Strecke durchführen zu können

n) zur Betankung beziehungsweise zur Ladung des gemieteten wheego Fahrzeuges ausschließlich die im Fahrzeug hinterlegte und dem Fahrzeug zugeordnete wheego Tank- und Ladekarte zu nutzen und ausschließlich an den wheego Partner-Tankstellen zu tanken beziehungsweise an den wheego Partner-Ladestationen zu laden.

(3) Dem Kunden ist es untersagt:

a) das wheego Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Bei der Nutzung der wheego Fahrzeuge gilt zu jeder Zeit ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

b) mit Hilfe der Tankkarte andere Fahrzeuge zu betanken, als das wheego Fahrzeug, dem die Tankkarte zugeordnet ist oder mit dem Ladekabel und/oder der Ladekarte andere Fahrzeuge aufzuladen, als das wheego Fahrzeug, dem das Ladekabel und die Ladekarte zugeordnet ist; mit der Tankkarte sind ausschließlich TP24, Jet, Star, Orlen, Westfalen, Markant, HEM, Tamoil, Oil!, Q1, Hoyer, Go!, Aral, Shell, Total, Esso, Eni, Agip und sonstige DKV Servicestellen gem. Stationsfinder auf https://www.dkv-mobility.com/de/; die Verwendung von Premium Kraftstoffen (z. B. VPower) ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen können von dem Kunden die Kosten gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” für die Bearbeitung der Tankbelege berechnet werden,

c) den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit IX (3) n) erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten,

d) das wheego Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

e) das wheego Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Lieferfahrten) zu verwenden,

f) das wheego Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,

g) mit dem wheego Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten,

h) das wheego Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

i) im wheego Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten,

j) Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist,

k) das wheego Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art im wheego Fahrzeug zurückzulassen,

l) mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu befördern,

m) eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am wheego Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen,

n) Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderliche Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen,

o) mit dem wheego Fahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen,

p) wheego Fahrzeuge quer zur Fahrbahn zu parken.

q) im wheego Fahrzeug zu essen,

r) das wheego Fahrzeug nicht auf Flächen mit einem Halteverbot (z.B. Halteverbotszonen, Feuerwehrzufahrten, Einfahrten o.ä) abzustellen, sowie

s) das wheego Fahrzeug für die Rückgabe nicht auf einem nicht zu wheego gehörenden Privatgelände oder auf Flächen mit einer Tages- oder Uhr-zeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 – 17:00 Uhr“ oder „Montag 6:00 bis 12:00 Uhr“) abzustellen. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei jeglichen Verstößen gemäß Punkt 10 (3) eine Vertragsstrafe gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden sowie der Ausschluss oder etwaige Einschränkungen des Versicherungsschutzes für das angemietete wheego Fahrzeug aufgrund von Obliegenheits- oder Pflichtverletzungen bleiben hiervon unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen sind jedoch auf entsprechende Schäden anzurechnen.

(5) Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.

XI. Mietende

(1) Möchte der Kunde einen Mietvorgang beenden (und damit den Einzelmietvertrag kündigen), so ist er verpflichtet:

a) das Fahrzeug bis zum Ende des Buchungszeitraums ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug innen sauber, mit mind. ¼ Tankinhalt sowie mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen an dem in der Buchung definierten Rückgabestandort und dort gem. der Bedingungen aus Punkt X (3) p), r) und s) abgestellt wurde.

b) das Fahrzeug am definierten Rückgabestandort abzustellen. Elektrofahrzeuge sind sofern es dort eine freie Ladesäule gibt, mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen.

c) Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder ggf. vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote gehen zu Lasten des Kunden;

d) Schlüssel, Tankkarte bzw. Ladekarte und - sofern Teil der Fahrzeugausstattung - die Parkkarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben;

e) sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet wurden; sowie

f) sich zu vergewissern, dass keine Abfälle oder grobe Verschmutzungen im wheego Fahrzeug zurückbleiben.

(2) Der Mietvorgang mit einem wheego Elektrofahrzeug, dessen Batterieleistung einen Wert von 25% unterschreitet, darf nur an einer wheego Ladestation oder einer Ladesäule aus dem DKV Netz gem. https://www.dkv-mobility.com/de/elektromobilitaet/ladestationen-in-der-naehe/ beendet werden. Über die Höhe des Batteriestandes wird der Kunde über den Bordcomputer des Fahrzeugs informiert. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an der Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten.

(3) Die Beendigung eines Mietvorgangs wird automatisch bei Abstellen des Fahrzeugs eingeleitet, wenn der Schlüssel, die Park-, Tank- und Ladekarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückgegeben wurden und die Fenster und Türen verschlossen sind (vgl. Punkt X (1)). Zudem kann der Kunde die Miete über sein Zugangsmittel beenden. Erst wenn das wheego Fahrzeug die vom Kunden angestoßene Beendigung des Mietvorgangs über das Zugangsmittel des Kunden durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das wheego Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter bis zur bestätigten Rückgabe.

(4) Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich der wheego Service-Hotline zu melden und so lange am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von wheego entschieden wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch wheego an den Kunden zurückerstattet, sofern kein Verschulden des Kunden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das wheego Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil Tankkarte bzw. Ladekarte oder Fahrzeugschlüssel nicht im Fahrzeug sind, oder die Türen nicht geschlossen sind oder der Kunde sein Zugangsmittel verlegt hat, dies nicht starten kann aufgrund Akku-Stand oder der Kunde sein Kennwort und/oder seine PIN vergessen hat.

(5) Sofern der Kunde Fahrzeugschlüssel oder Tankkarte bzw. Ladekarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem wheego Fahrzeug zurückgibt, hat er das vollständige Zubehör unverzüglich an wheego zurückzugeben, sich den Empfang von einem wheego Mitarbeiter quittieren zu lassen und zudem die Kosten gem. “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zu erstatten.

(6) Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen, einen anderen von wheego beauftragten Dritten oder an einen wheego Mitarbeiter.

XII. Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht

(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich wheego telefonisch mitzuteilen. Dies schließt ausdrücklich auch Unfälle, Schäden und Defekte ein, die das wheego Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist, siehe Punkt VI (3).

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführtes wheego Fahrzeug beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden. Sollte die Polizei eine Unfallaufnahme verweigern, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch der wheego Service- Hotline mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit wheego abzustimmen und dessen Anweisungen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, wheego davon gemäß XII (2) informiert wurde), und

b) nach Absprache mit wheego ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und

c) das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit wheego anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.

(3) Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes wheego Fahrzeug beteiligt war, eine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abzugeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber wheego verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird wheego dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang vollständig ausgefüllt an wheego zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag der Absendung des Formulars an wheego.

Sofern der Kunde unrichtige Angaben macht oder seine Mitwirkung an der Aufklärung der Schadenereignisse verweigern, entfällt die mit dem Kunden im Mietvertrag vereinbarte Haftungsreduzierung und der Kunde haftet für den Schaden am wheego Fahrzeug in voller Höhe.

(5) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem wheego Fahrzeug stehen in jedem Fall wheego zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er wheego umgehend darüber schriftlich in Kenntnis setzen und sie unaufgefordert und unverzüglich an wheego weiterleiten.

(6) Auf Verlangen von wheego hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des wheego Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

XIII. Versicherungsschutz

(1) Das wheego Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am wheego Fahrzeug zugunsten des Kunden gemäß der folgenden Bestimmungen. Daraus folgt für den Kunden eine Haftungsbegrenzung für Schäden am wheego Fahrzeug, die einem Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, entspricht. Begünstigter der Haftungsbegrenzung ist nur der berechtigte Kunde.

(2) Wird das wheego Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen ei Schäden am Mietfahrzeug, einen Fahrzeugverlust oder einen Schaden durch Mietvertragsverletzung, ist die Haftung des Kunden für Schäden am wheego Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 800 € (Teilkaskoschutz) bis zu 800 € (Vollkaskoschutz) bei Fahrzeugen der Kategorien Economy, Compact, Kombi und Mittelklasse, bis zu 1200 € bei Fahrzeugen der Kategorie Transporter klein und bis zu 1500€ bei Fahrzeugen der Kategorie Transporter. Soweit verfügbar kann vor Fahrtantritt die maximale Selbstbeteiligung durch Buchung der entsprechenden Option auf 300 € (Kategorien Economy, Compact, Kombi und Mittelklasse) beziehungsweise auf 500 € (Kategorien Transporter klein und Transporter) gegen eine Gebühr bei Buchung in der wheego share App reduziert werden.

(3) Hat der Kunde in zuzurechnender Weise einen in Punkt XIII (2) genannter Schaden grob fahrlässig herbeigeführt oder ein nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung gedeckter Schaden an einer sonstigen, der Vermieterin gehörigen Sache grob fahrlässig verursacht oder eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, insbesondere nach Ziffer X, grob fahrlässig verletzt, ist die Vermieterin berechtigt, die Haftenden in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis über die vereinbarte Haftungsreduzierung hinaus in Anspruch zu nehmen, es sei denn im Falle der Obliegenheitsverletzung war die vorwerfbare Handlung oder das vorwerfbare Unterlassen weder für den Eintritt des Schadensfalles noch für dessen Feststellung oder dessen Umfang ursächlich. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Im Falle vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens entfällt die Haftungsreduzierung unter dem Vorbehalt der vorgenannten Einschränkung im Falle von Obliegenheitsverletzungen zur Gänze.

(4) Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit und bei außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages mit Zugang der Kündigungserklärung. Der Kunde haftet daher unbeschadet aller sonstigen Ansprüche uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder nach Zugang der Kündigung des Mietvertrages eintreten.

(5) Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften auch bei vereinbarter Haftungsreduzierung unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften.

(6) Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden und daher von der Haftungsreduzierung nicht umfasst. Hierzu zählen insbesondere


 

  • Schäden aufgrund ungenügend gesicherter Ladung,

  • Schäden aufgrund fehlerhafter Bedienung oder falscher Kraftstoffbetankung,

  • Schäden durch oder der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Tankkarte, Fahrzeugschein oder sonstigem Zubehör,

  • Reifen- und Beladungsschäden,

  • Schäden an Fahrzeugteilen, die außerhalb ihrer vorbestimmten Funktion, Nutzungsdauer und Verwendungsart infolge einer schuldhaft bestimmungswidrigen Beanspruchung auftreten; hierzu zählen unter den vorgenannten Voraussetzungen insbesondere Kupplungs- sowie Motorschäden (sogenannte Gewaltschäden).

XIV. Haftung von wheego

  1. wheego haftet - außer bei Personenschäden - für einen Schaden des Kunden, gleich aufgrund welcher Tatsachen oder aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verzug, Vertragsverletzung, unerlaubte Handlung, Verschulden bei Vertragsschluss), insbesondere auch hinsichtlich etwaiger Folgeschäden und Ansprüche Dritter, nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von wheego oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von wheego gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.

  1. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit besteht eine Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei in letzterem Fall der Höhe nach auf das Zweifache des für die bei Vertragsschluss vereinbarte Mietzeit vereinbarten Mietzinses begrenzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass bei Vertragsschluss für wheego ein höherer vertragstypischer Schaden vorhersehbar war, hinsichtlich dessen Versicherungsschutz unüblich und für den Kunde nicht auf zumutbare Weise zu erlangen ist.

  1. wheego ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, welche der Kunde bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen hat. Insoweit haftet sie ebenfalls nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

XV. Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss

(1) Der Kunde haftet gegenüber wheego für Schäden, die er verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen Punkt X, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des wheego Fahrzeugs sowie Schlüssel und Zubehör (inkl. Park-/Tankkarte und Ladekabel). Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde wheego von Forderungen Dritter frei.

(2) Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien,

Für die Bearbeitung von Schadenfällen hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an wheego zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarif- und Kostenordnung.

(3) Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit wheego Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt wheego vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an wheego zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarif- und Kostenordnung.

(4) Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen Punkt X ein Umparken durch wheego erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß aktueller Tarif- und Kostenordnung belastet. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß aktueller Tarif- und Kostenordnung, wenn er das wheego Fahrzeug einem nicht Fahrberechtigten überlässt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen sind jedoch auf entsprechende Schäden anzurechnen.

(5) Sämtliche zusätzlichen Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. der tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale.

XVI. Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags

1) Der Rahmennutzungsvertrag kann sowohl vom Teilnehmer als auch von wheego mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2) Unberührt hiervon bleibt das Recht, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. wheego kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde

a) ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;

b) seine Zahlungen allgemein einstellt;

c) eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;

d) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb wheego die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

e) trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. f) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;

g) seine Kundenlogin-Daten (wheego Benutzername, wheego Passwort und wheego Sicherheitscode) an eine andere Person weitergegeben hat.

3) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch wheego wird der Zugang zu wheego Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.

4) Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat wheego insbesondere folgende Rechte:

a) Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten wheego Fahrzeugs. Gibt der Kunde das wheego Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist wheego berechtigt, das wheego Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;

b) Anspruch auf die Mietrate bis zur Rückgabe des wheego Fahrzeugs;

c) Anspruch auf Schadenersatz. Als Schadenersatz wird wheego dem Kunden den konkreten Schaden in Rechnung stellen.

XVII. Einschlägige Verhaltenskodizes

Wir beachten unsere Datenschutzerklärung, die Sie jederzeit auf www.wheego-mobility.com abrufen können.

XVIII. Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Rahmenvertrag, der Validierungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Duisburg (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, dem Validierungsvertrag und/oder den Einzelmietverträgen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von wheego auf Dritte übertragen.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

XIX. Kundendienst / Beschwerden

(1) Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an wheego wenden:

share-tec GmbH

Theodor-Heuss-Strasse 71-73

47167 Duisburg

Telefon: 0203 570 77 777

Email: info@wheego-mobility.com

(2) Darüber hinaus ist wheego nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XX. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Validierungsvertrages (Punkt I (2), Punkt IV (2)) nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (share-tec GmbH, Theodor-Heuss-Strasse 71-73, 47167 Duisburg, Rufnummer:0203-570 77 777, E-Mail-Adresse: info@wheego-mobility.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht .

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt auch dann, wenn wheego die Validierungsleistung vollständig erbracht hat und mit dieser erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrücklich Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Validierungsvertrags durch wheego verliert.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

share-tec GmbH

Theodor-Heuss-Strasse 71-73,

47167 Duisburg,

E-Mail-Adresse: info@wheego-mobility.com

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*) __________________________________________

  • Name des/der Verbraucher(s) __________________________________________

  • Anschrift des/der Verbraucher(s) ________________________________________

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

____________________

Datum _______________

(*) Unzutreffendes streichen.

Kosten- und Gebührenordnung wheego share

Selbstbeteiligung je Schadenfall

PKW 800€ / Transporter klein 1.200€ bzw. Transporter 1.500€

Stornierung bis 24h vor Mietbeginn

kostenfrei

Stornierung ab 24h vor Mietbeginn

100% des Mietpreises

Stornierungen ab geplantem Mietbeginn sowie Nicht-Antreten der Miete

100% des Mietpreises

Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs und Beendigung des Mietvertrages

100% des gebuchten Mietpreises, es erfolgt keine Erstattung

Verspätete Rückgabe

Bei zuvor durch wheego genehmigter Verlängerung erfolgt eine Weiterberechnung des gebuchten Tarifs. Bei Verlängerung ohne Genehmigung wird zusätzlich zur Weiterberechnung des gebuchten Tarifs eine Gebühr in Höhe von 19€ berechnet.

Zusatzfahrer

5€/Tag; bei Minuten- und Stundenmieten bis zu 24h einmalig 5€

Young Driver (Fahrer unter 23 Jahren)

6€/Tag; bei Minuten- und Stundenmieten bis zu 24h einmalig 5€

Genehmigte Auslandsfahrt

19€ (einmalig)

unerlaubte Auslandsfahrt

200€ und Verlust des Versicherungsschutzes

Sonderreinigung

mind. 49€ (genaue Kosten nach Aufwand)

Rauchen im Auto

mind. 99€ (genaue Kosten nach Aufwand)

Schadenbearbeitungsgebühr (bei Schäden durch Kundenverschulden)

39,00 €

Nachträgliche Schadensmeldung (nach Rückgabe)

49,00 € zzgl. zur Schadenbearbeitungsgebühr

Verwaltungsgebühren Abschleppvorgang (zzgl. Abschleppgebühren)

39,00 €

Abschleppgebühren

Kosten richten sich gemäß Rechnung der Fremdfirma ggfs. zzgl. Nutzungsausfall.

Knöllchen-Bearbeitungsgebühr

19,00 €

Tanken/Laden in Deutschland und in den Mitgliedsstaaten der EU

kostenlos erlaubt mit wheego Tank-/Ladekarte nur an den ausgewiesenen wheego Partner-Tankstellen und wheego Partner-Ladestationen

Nutzung von Tankstellen oder Ladestationen, die nicht Partner von wheego sind

25,00€ (die Erstattung des Kraftstoffes erfolgt anhand des eingereichten Tankbeleges, vorbehaltlich einer Prüfung und abzgl. der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€)

Tankinhalt bei Rückgabe 1/4

oder bei Elektrofahrzeugen

Ladestand bei Rückgabe <25%

19,00 €

Tankinhalt bei Rückgabe <1/4

oder bei Elektrofahrzeugen

Ladestand bei Rückgabe <10%

49,00 €

Rückgabe/Beendigung außerhalb vereinbarter Zone/Station

nicht erlaubt, Vertrag kann nicht beendet werden

Fahrzeug an einen unberechtigten Dritten geben

1.000€

Falschbetankung

250€ zzgl. Reparaturkosten und Nutzungsausfall

Verlust/Zerstörung Tankkarte

100€ zzgl. Neubeschaffungskosten

Verlust Fahrzeugschlüssel

200€ zzgl Neubeschaffungskosten

Verlust Ladekabel

200€ zzgl Neubeschaffungskosten

Aggressives Fahrverhalten

250,00€

Fahrzeugblockierung

50,00€

Weitergabe Login-Daten/unberechtigte Nutzung

500€

Umparken von Fahrzeugen durch Kundenverschulden

mind. 70€ (nach Aufwand/Strecke)

Servicefahrt durch Kundenverschulden

mind. 70€ (nach Aufwand/Strecke)

Vertragsstrafe bei Verstößen gegen AGB

250,00 €

Verfolgung strafrechtlicher Tatbestände

250,00 €

Bearbeitung von Rücklastschriften

10€ zzgl. Rücklastschriftgebühr

Bearbeitung von Mahnungen bei Zahlungsverzug

10,00 €