Allgemeine Vermietungsbedingungen (AVB) Stand 05 / 2025
ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN
Für die digitale Anmietung von Fahrzeugen ( Sharing ) Stand: Mai 2025
1. Mietverträge und Reservierungen
2. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge
3. Ende des Mietvertrags, Verlängerungen
4. Rückgabe des Fahrzeuges
5. Tanken und Laden
6. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang
7. Vertragsstrafe und Kostenpauschalen
8. Haftung von wheego als Vermieter
9. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz
10. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsstörungen
11. Änderungen der AVB
12. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
13. Widerrufsrecht
14. Kosten- und Gebührenordnung wheego share Stand 07.2024
1. Mietverträge und Reservierungen
1.1 Diese AVB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen wheego als Vermieter und Kunden, die Mietverträge in Deutschland abschließen. Werden Mietverträge in anderen Ländern abgeschlossen, so gelten anstelle dieser AVB die jeweiligen lokalen Vermietbedingungen. Ergänzend regeln die AGB die Geschäftsbeziehung zwischen wheego und dem Kunden bezüglich des Rahmenvertrages.
1.2 Diese AVB werden durch die “Kosten- und Gebührenordnung und Vertragsstrafen wheego share” ergänzt, die unter https:// www.wheego-mobility.com/de/kostenverordnung/ und in der wheego App abrufbar ist. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Kosten zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. der Reservierung, sofern eine solche erfolgte.
Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Bruttopreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten, soweit auf die Preise Mehrwertsteuer entfällt.
1.3 Zur Anmietung und/oder Nutzung von Fahrzeugen gemäß diesen AVB und den AGB berechtigten Kunden ermöglicht wheego als Vermieter den Abschluss von Mietverträgen über die Nutzung der verfügbaren Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebietes für einen vom Kunden auswählbaren Zeitraum.
Das Geschäftsgebiet von wheego ist in der wheego App einsehbar.
Mietverträge können entweder auf Grundlage eines Nutzervertrags über die wheego App abgeschlossen werden oder über eine Mobilitäts-Plattform unter Nutzung der entsprechenden Anwendung.
Auch Kunden mit einem bestehenden Rahmenvertrag können alternativ auch Mietverträge über eine Mobilitäts-Plattform abschließen.
wheego als Vermieter behält sich das Recht vor, Mietverträge aus substantiierten und legitimen Gründen abzulehnen, insbesondere falls wheego Grund zu der Annahme hat, dass der potenzielle Mieter sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug oder auf das Zustandekommen eines Mietvertrags.
1.4 „Geschäftsgebiet“ ist das Gebiet, in dessen räumlichen Grenzen das jeweilige von wheego zur Vermietung angebotene Fahrzeug angemietet werden kann. Das Geschäftsgebiet stellt gleichzeitig auch das Gebiet dar, in dessen räumlichen Grenzen die Beendigung der Miete erfolgen muss. Die Fahrzeugvermietung erfolgt stationsbasiert. Das heißt, die Fahrzeuge müssen in demselben Geschäftsgebiet, in welchem die Anmietung erfolgt ist, zurückgegeben werden.
Die Geschäftsgebiete von wheego und die verfügbaren Fahrzeuge sind abrufbar in der wheego App bzw. über Mobilitäts-Plattformen, über die Mietverträge abgeschlossen werden können.
In Einzelfällen kann es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen des tatsächlichen vom angezeigten Standort kommen.
Ein Fahrzeug kann nicht angemietet werden, wenn das Fahrzeug bereits durch einen anderen Kunden reserviert oder angemietet wurde oder wenn das Fahrzeug durch wheego als Vermieter gesperrt wurde.
1.5 „Mietdauer“ ist die zeitliche Periode, die der Kunde für seine Mietdauer in der wheego App auswählt. Wheego bietet dem Kunden unter anderem die nachstehend beschriebenen Mietzeiträume an.
1 Stunde, 3 Stunden, 6 Stunden, 1 Tag , 2 Tage bis zu 30 Tagen. Wheego behält sich das Anpassung der jeweiligen Tarife vor. Die Definition einer Stunde beinhaltet 60 Minuten, die eines Tages 24 Stunden. Der Beginn der Berechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, dieser Zeitpunkt ist die Öffnung des Fahrzeuges nachdem der Kunde die Öffnungsfunktion in der Wheego App betätigt hat. Die maximale Anmietdauer im Stundentarif beträgt 24 Stunden. Die maximale Mietdauer bei Tagestarifen beträgt die Anzahl der vom Kunden ausgewählten Miettage. Der von dem Kunden ausgewählte Miettarif gilt als Vertragsgrundlage. Das Wechseln eines Tarifes innerhalb der bestehenden Anmietung ist nicht möglich, da wheego zur weiteren Vermietung des Fahrzeuges nach Ablauf der vom Kunden gewählten Mietdauer dieses Fahrzeug bereits zur Weitervermietung angeboten hat.
1.6 Um ein Fahrzeug über die wheego App anmieten oder reservieren zu können, muss der Kunde in seinem Nutzerkonto in der App eingeloggt und online sein und die Verifizierung sowie die Eingaben aller für die Registrierung erforderlichen Daten abgeschlossen haben.
Um ein Fahrzeug über eine Mobilitäts-Plattform anzumieten, sind neben diesen AVB die jeweiligen Bedingungen der Mobilitäts-Plattform maßgeblich.
1.7 Über die wheego App bzw. die entsprechende Anwendung der Mobilitäts-Plattform kann der Kunde ein ausgewähltes Fahrzeug anmieten und/oder reservieren. wheego ist
berechtigt, eine Reservierung abzulehnen, insbesondere, wenn nicht hinreichend Fahrzeuge zur Erfüllung der Reservierungsanfragen zur Verfügung stehen sowie weitere Reservierungen/Anmietungen für einen Kunden nicht zu zulassen insbesondere dann, wenn noch unbeglichene Forderungen von wheego an den Kunden bestehen.
Wird bei direkter Anmietung innerhalb der kostenfreien Reservierungsdauer das Fahrzeug nicht geöffnet, so wird kein Mietvertrag geschlossen und das Fahrzeug wird wieder zur Benutzung für andere Kunden freigegeben. wheego behält sich vor, mehrfache oder aufeinanderfolgende Reservierungen abzulehnen oder bei missbräuchlicher Nutzung eine Vertragsstrafe zu berechnen.
1.8 Das Zustandekommen des Mietvertrags und dessen Abwicklung erfolgt im Falle einer Anmietung über die wheego App indem sich der Kunde über die wheego App in sein Benutzerkonto einloggt, seine persönliche PIN eingibt und ihm das Fahrzeug per wheego App geöffnet wird. Sofern der Kunde eine Anmietung über eine Anwendung einer Mobilitäts-Plattform nutzt, erfolgt diese, indem der Kunde über die entsprechende Anwendung der Mobilitäts-Plattform gemäß den Bedingungen der Mobilitäts-Plattform vorgeht. Für die Öffnung des Fahrzeugs muss sich der Kunde in der unmittelbaren Nähe des angemieteten Fahrzeugs befinden.
1.9 Der Kunde ist verpflichtet, das angemietete Fahrzeug vor Fahrtantritt auf a ) eventuelle Beschädigungen zu prüfen und b ) sich davon zu überzeugen, dass bei der Übernahme des Fahrzeuges dieses vollgetankt ist. Vor Öffnung des Fahrzeugs über die App wird der Kunde zur Erstellung von 4 Fotos zum Fahrzeugzustand aufgefordert. Neuschäden müssen vor dem Einsteigen in das Fahrzeug und vor dem Starten des Motors gemeldet werden. (In der wheego App bzw. über die Anwendung der Mobilitäts-Plattform wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, bereits bekannte und gemeldete Schäden einzusehen (sowie neue Schäden zu melden oder bereits gemeldete Schäden als nicht korrekt zu melden.)
Wenn der Kunde einen neuen Schaden feststellt, oder feststellt, dass das Fahrzeug nicht vollgetankt ist, ist er verpflichtet, umgehend wheego als Vermieter zu benachrichtigen. Dies muss vor Fahrtantritt, entweder telefonisch über die wheego App und bzw. per E-Mail an [email protected] erfolgen. Nachdem das wheego-Service-Team alle neuen Schäden bzw. den zu niedrigen Tankstand erfasst hat und ggf. eine Vereinbarung mit dem Mieter bezüglich des Tankens getroffen hat, kann der Kunde die Fahrt beginnen, sofern wheego als Vermieter das Fahrzeug aufgrund des Umfangs des Schadens nicht sperren muss.
Die Entscheidung über die Fahrtüchtigkeit des wheego Fahrzeugs wird nur von wheego getroffen.
Sollte das Fahrzeug bei Übernahme nicht vollgetankt sein, so kann der Kunde nach Freigabe durch das wheego Service Team dieses volltanken. Wheego vergütet in diesem Fall dem Kunden den verauslagten Treibstoff zuzüglich einer Service-Pauschale wie diese in der „Kosten und Gebührenordnung wheego share“ definiert ist. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn dies vom Wheego Service Team schriftlich per email dem Kunden bestätigt wurde. In diesem Fall hat der Kunde seine Bankverbindung wheego mitzuteilen, damit die jeweiligen Beträge durch wheego vergütet werden können Für diesen Ablauf hat wheego eine Bearbeitungszeit von maximal 10 Tagen.
1.10 Die Miete wird vom Kunden ausschließlich über die wheego App beendet. Hierzu muss der Kunde den Mietvorgang ordnungsgemäß wie in Ziffer 3 dieser AVB beschrieben beenden.Die Miete kann darüber hinaus auch von wheego gemäß diesen AVB einseitig beendet werden, sofern wheego hierzu berechtigt ist.
1.11 Die Vertragsparteien haben ein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrags. Wheego als Vermieter kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von einer Nutzung der Fahrzeuge ausschließen, wenn der Kunde :
a) bei der Registrierung, Verifizierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zu wheego unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb wheego die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
b) schwerwiegende Verletzungen des Vertragsverhältnisses zu wheego nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,
c) eine Vertragsverletzung begangen hat, die unter den AGB oder den AVB mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist. insbesondere Verletzungen der Verbote in Ziffer 2.4 und 2.6 der AGB,
d) seine Zahlungen allgemein eingestellt hat,
e) ein Verbraucher ist und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
f) eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
g) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb wheego die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
h) trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt
i) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
j) seine Kundenlogin-Daten ( Nutzername, Passwort und/oder PIN) an eine andere Person weitergegeben hat.
1.12 Wurde der Rahmenvertrag und/oder ein Mietvertrag gemäß Ziffer 1.10 dieser AVB oder Ziffer 2.12 der AGB außerordentlich gekündigt während der Kunde ein Fahrzeug von wheego nutzt, ist der Kunde verpflichtet, wheego sofort dieses Fahrzeug herauszugeben. Wheego ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen, wenn das Fahrzeug vom Kunden nicht unverzüglich herausgegeben wird.
1.13 Dem Kunden sind folgende Punkte untersagt
– ein Fahrzeug ohne Berechtigung zur Anmietung und/oder Nutzung gemäß Ziffer 3 der AGB zu mieten und/oder zu führen
– Überlassung des Fahrzeugs an andere Personen
– jedwede Handlung – auch durch Unterlassen – die es Dritten in irgendeiner Weise erlaubt, das Fahrzeug zu führen oder zu nutzen. Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein wheego Kunde ist.
Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten aus den Punkten 1.10 bis 1.13 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet. Zudem haftet er grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Haftungsregeln gemäß Ziffer 9 der AVB.
1.14 wheego behält sich das Recht vor, die Fahrzeugnutzung durch Kunden zu jeder Zeit dauerhaft zu sperren oder zeitweise einzuschränken. Dies umfasst ebenfalls die Möglichkeit, neue Mietverträge abzuschließen und/oder Reservierungen zu tätigen. Weiterhin beinhaltet dies auch die Sperrung der Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen über Mobilitäts-Plattformen.
Dies gilt insbesondere bei Vertragsverletzungen des Kunden gegenüber wheego, etwa im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Verstößen gegen die Pflichten, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt sind.
Zudem kann eine Sperrung des Abschlusses von Mietverträgen über eine Mobilitäts-Plattform erfolgen, wenn der Rahmenvertrag gekündigt wurde bzw. Kündigungsgründe gemäß Ziffer 1.10 bis 1.13 dieser AVB vorliegen. Solche Maßnahmen werden dem Kunden per E-Mail und/oder postalisch mitgeteilt, soweit er einen Rahmenvertrag mit wheego abgeschlossen hat.
Eine Sperrung des Nutzerkontos storniert gleichzeitig sämtliche noch vom Kunden in der Zukunft getätigten Reservierungen.
1.15 Die Anwendung von etwaigen mit dem Kunden vereinbarten Rabatten oder Sonderkonditionen auf Reservierungen und/oder Mietverträge, die mit einem anderen Vermieter als wheego oder über eine von Dritten betriebene Mobilitäts-Plattform abgeschlossen werden, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
1.16 Etwaige mit dem Kunden vereinbarte Rabatte oder Sonderkonditionen sind nicht auf einen anderen Kunden übertragbar.
2. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge
2.1 Der Kunde ist verpflichtet:
a) das genutzte wheego Fahrzeug schonend und pfleglich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu jeder Zeit während der Nutzungsdauer zu beachten,
b) Im Falle von Unklarheiten zur Benutzung der Fahrzeuge hat der Kunde wheego zu kontaktieren.
c) wheego bei Gewalt- und Unfallschäden oder bei groben Verschmutzungen unverzüglich zu kontaktieren und diese mitzuteilen,
d) den Reifendruck und Ölstand, insbesondere bei längeren Fahrten und längerer Nutzungsdauer in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls gemäß Betriebsanleitung zu korrigieren,
e) stets sicherzustellen, dass das gemietete wheego Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicheren Zustand genutzt wird,
f) sich vor Fahrtantritt selbständig mit den Abmessungen des Fahrzeugs genügend vertraut zu machen, um Durchfahrtshöhen- und Vorbeifahrtsbeschränkungen ordnungsgemäß beachten zu können,
g) alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sowie die Betriebsanleitung zu beachten, insbesondere den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken,
h) regelmäßig den ausreichenden Motorölstand, bei Fahrzeugen mit einem AdBlue®-Tank zusätzlich die stets hinreichende Füllung des AdBlue®-Tank zu kontrollieren ebenso wie fällige Inspektionen zu beachten,
i) das wheego Fahrzeug grundsätzlich und zu jeder Zeit gegen Diebstahl zu sichern und insbesondere solange es nicht genutzt und verlassen wird, ordnungsgemäß in allen Teilen verschlossen zu halten (Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen müssen verschlossen sein), sich zu vergewissern ob der über die wheego App ausgelöste Schließvorgang beim Parken oder Beenden der Miete erfolgreich durchgeführt wurde, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, während der Miete die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und den Wagen gegen abschüssiges Wegrollen zu sichern,
j) Ladungsgut ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen zu sichern,
k) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des wheego Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen.
l) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich bei nächster Gelegenheit anzuhalten und die wheego Service-Hotline (0049 203 570777 – 79) zu kontaktieren, um abzustimmen, ob eine Fortsetzung der Fahrt erfolgen kann. In jedem Fall wird das wheego Service Team eine schriftliche Bestätigung per Email zusenden, aus der die abgestimmten Maßnahmen hervorgehen. Eine Weiterfahrt ohne eine schriftliche Information von wheego ist dem Kunden untersagt.
m) sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines wheego Elektrofahrzeugs die Batterie bei Fahrtantritt und während der Nutzungsdauer ausreichende Kapazität aufweist, um die
geplante Strecke durchführen zu können und ggf. den Ladevorgang ordnungsgemäß starten zu können.
n) stets sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines wheego Fahrzeugs mit konventionellem Antrieb (Diesel, Benzin) der Tankstand ausreichende Kapazität aufweist, um die geplante Strecke durchführen zu können
o) zur Betankung beziehungsweise zur Ladung des gemieteten wheego Fahrzeuges ausschließlich die vom Hersteller für das jeweilige Fahrzeug vorgesehen Treibstoffart ( Diesel /- bzw. Super -Treibstoff ) zu tanken bzw. die vorgegebene Ladestärke zu berücksichtigen.
wheego als Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen eine dieser Pflichten entstehen.
Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 9 dieser AVB.
2.2 Dem Kunden ist es untersagt:
a) das wheego Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Bei der Nutzung der wheego Fahrzeuge gilt zu jeder Zeit ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
b) den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit IX (3) n) erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten,
c) das wheego Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art oder zur verkehrswidrigen Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit zu verwenden,
d) das wheego Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrerschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Lieferfahrten) zu verwenden,
e) das wheego Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
f) mit dem wheego Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten,
g) das wheego Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
h) im wheego Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten – hierzu zählen auch E-Zigaretten oder sonstige Liquid- und Tabakverdampfer,
i) Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist,
j) das wheego Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art im wheego Fahrzeug zurückzulassen,
k) mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu befördern,
l) eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am wheego Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen,
m) Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderliche Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen,
n) mit dem wheego Fahrzeug Fahrten ins Ausland ohne Buchung der Auslandsgebühr zu unternehmen. Bei Buchung der Auslandsgebühr das Fahrzeug ausschließlich in den von wheego als Vermieter ausdrücklich für Auslandsfahren freigegebenen Ländern zu benutzen; die zum gegebenen Zeitpunkt freigegebenen Territorien sind in den “Vertragsstrafe/Kosten und Gebührenordnung”, zu unternehmen,
o) wheego Fahrzeuge quer zur Fahrbahn zu parken.
p) im wheego Fahrzeug zu essen,
q) das wheego Fahrzeug auf Flächen mit einem Halteverbot (z.B. Halteverbotszonen,
Feuerwehrzufahrten, Einfahrten o.ä) abzustellen, sowie
r) das wheego Fahrzeug für die Rückgabe nicht auf einem nicht zu wheego gehörenden Privatgelände oder auf Flächen mit einer Tages- oder Uhr-zeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 – 17:00 Uhr“ oder
„Montag 6:00 bis 12:00 Uhr“) abzustellen. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).
s) das Fahrzeug zum „Driften“ (Betätigen der Handbremse während der Fahrt) zu verwenden.
t) das Fahrzeug auf Rennstrecken oder Verkehrsübungsplätzen zu nutzen.
u) zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden,
v) zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen,
w) Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen,
x) das Fahrzeug in Tiefgaragen oder Parkhäusern (ausgenommen die in der wheego App als erlaubte Parkflächen ausgewiesenen Tiefgaragen und Parkhäusern) sowie im Halte- oder Parkverbot gemäß Straßenverkehrsordnung abzustellen.
2.3 Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in Ziffern 2.2 dieser AVB berechtigen wheego als Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Ersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in Ziffern 2.1 und 2.2 AVB zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Die Geltendmachung weitergehender Schäden sowie der Ausschluss oder etwaige Einschränkungen des Versicherungsschutzes für das angemietete wheego Fahrzeug aufgrund von Obliegenheits- oder Pflichtverletzungen bleiben hiervon unberührt. Es gelten ansonsten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 10 dieser AVB.
2.4 Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.
2.5 wheego als Vermieter ist zu jeder Zeit berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden zurückzunehmen und durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. Sollte das Fahrzeug ohne Kundenverschulden nicht fahrtüchtig sein, wird dem Kunden nur die Nutzung bis zum Eintreten der Fahruntüchtigkeit berechnet. Ist eine Nachbetankung nicht möglich, wird der Kunde für den verbrauchten Treibstoff bis zum Eintreten der Fahruntüchtigkeit berechnet.
2.6 Wird vom Kunden ein Technikereinsatz durch eine unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch eine bewusst fehlerhafte Meldung einer Störung ausgelöst, so wird dem Kunden eine Kostenpauschale gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” in Rechnung gestellt.
3. Ende des Mietvertrags
Grundsätzlich endet der Mietvertrag mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeuges zum vertraglich definierten Zeitpunkt in dem definierten Geschäftsgebiet.
3.1 Definierter Rückgabezeitpunkt. Es gelten hierbei die Definitionen über die vom Kunden gebuchte Mietdauer wie im Punkt 1.5 beschrieben. Wheego plant seine Fahrzeuge für die Vermietung im Voraus, daher ist eine Verlängerung des Mietfahrzeuges über den definierten Rückgabezeitpunkt durch den Kunden nicht möglich. Möchte der Kunde das Fahrzeug länger nutzen, so ist es erforderlich, zum definierten Zeitpunkt im definierten Geschäftsgebiet zu beenden. Nach Beendigung der Miete und erfolgreicher Bezahlung kann der Kunde ein Fahrzeug erneut mieten. Verlängerungen während der Mietzeit sind nicht möglich.
Ausgenommen von dieser Regelung ist, soweit der Tarif angeboten wird, der Stunden Tarif oder Stundenpakete. Hier gilt eine maximale Mietdauer von 24 Stunden. Sollte der Kunde die Miete später beenden, so fallen zusätzliche Kosten an wie diese in der „Kosten und Gebührenordnung wheego share“ definiert sind.
3.2 Rückgabe im Geschäftsgebiet. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung der Miete auf einem zulässigen nicht gebührenpflichtigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes im Geschäftsgebiet ordnungsgemäß und der Straßenverkehrsordnung entsprechend abzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die
Rückgabe des Fahrzeuges und damit die Miete in dem Geschäftsgebiet zu beenden, in dem das Fahrzeug vom Kunden angemietet und übernommen worden ist. ( Stationsbasiertes Car-Sharing ). In diesem Fall wird der Kunde in der wheego App darauf hingewiesen. Bei abweichender Rückgabe in einem Geschäftsgebiet in dem nicht die Anmietung erfolgte oder bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb des Geschäftsgebietes mit dem Ziel die Miete zu beenden, berechnet wheego Vertragsstrafen sowie weitere Kosten wie diese in der „Kosten und Gebührenordnung wheego share“ definiert sind.
Sofern in einem Geschäftsgebiet die Beendigung der Miete auch auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes zulässig ist, so ist dies der wheego App zu entnehmen.
Der Kunde wird ggf. über die wheego App bzw. über die Mobilitäts-Plattform über weitergehende Regelungen zum Parken im Geschäftsgebiet informiert – so können z.B. Flächen definiert sein, in denen das Abstellen des Fahrzeugs zum Beenden der Miete generell nicht zulässig ist.
Neben den Geschäftsgebieten im öffentlichen Verkehrsraum hat wheego in Kooperation mit Partnern auch Geschäftsgebiete im privaten Parkraum definiert. Hierbei handelt es sich um Parkplätze, Park- bzw. Tiefgaragen oder auf andere Flächen. Diese Flächen werden von wheego oder vom jeweiligen Partner klar definiert. Durch das Nutzen dieser Flächen akzeptiert der Kunde die Nutzungsordnung der jeweiligen Parkflächenanbieter und ist an deren Anweisungen gebunden. ( z.B. Sharingparkplätze auf Flughafengeländen etc. )
3.3 Bevor der Kunde das Fahrzeug zur Beendigung der Anmietung im definierten Geschäftsgebiet abstellt, ist der Kunde verpflichtet das Fahrzeug mit dem vorgeschriebenem Treibstoff voll zu tanken. Der Kunde verpflichtet sich hierbei, die Betankung des Fahrzeuges an der zur Beendigung der Anmietung zum Geschäftsgebiet, in dem die Abgabe erfolgen soll, nächstgelegenen Tankstelle vorzunehmen. Sollte der Kunde die Tankung nicht, oder nicht ausreichend vor Rückgabe durchführen, berechnet wheego dem Kunden für den Verbrauch als auch für die Dienstleistung der Nachtankung anfallende Kosten. Diese sind in der „Kosten und Gebührenordnung wheego share“ definiert.
Nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat und die Miete beenden möchte, vergewissert er sich, dass
a) das Fahrzeug vollgetankt ist.
b) das Fahrzeug sich in einer zur Rückgabe zugelassenen Zone des Geschäftsgebiets von wheego aufhält
c) Fenster und Türen geschlossen sind
d) die Zündung ausgeschaltet ist
e) sämtliche Lichter ausgeschaltet sind.
f) der Fahrzeugschlüssel im Handschuhfach abgelegt wurde oder wenn vorhanden im Keyholder in die entsprechende Halterung eingesteckt ist (entfällt bei Fahrzeugen mit Keyless-Go ohne physischen Fahrzeugschlüssel)
g) die Fahrzeugdokumente sowie sämtliches Zubehör ordnungsgemäß im Fahrzeug verstaut ist
h) das Fahrzeug mittels Betätigung der Feststellbremse gegen Wegrollen gesichert ist
i) das Lenkradschloss eingerastet ist
j) sämtliches Kundeneigentum aus dem Fahrzeug entfernt ist
k) sowohl der Kunde als auch sämtliche Insassen das Fahrzeug verlassen haben
Dann vergewissert sich der Kunde, dass sämtliche Türen und sonstigen Öffnungen (wie Fenster, Verdeck) geschlossen sind. Danach erstellt der Kunde 5-8 Fotos zum Fahrzeugzustand, davon 4 von außen und eines vom Handschuhfach in dem der Fahrzeugschlüssel sichtbar abgelegt wurde und mindestens eins maximal 3 vom Innenraum und beendet die Miete über die wheego App bzw. die entsprechende Anwendung der Mobilitäts-Plattform. Diese verschließt das Fahrzeug.
Für den Schließvorgang wird durch wheego geprüft, dass sich der Schlüssel an seinem vorgeschriebenen Platz befindet, dass sämtliche Fenster und Türen geschlossen sind, mindestens 5 Fotos zum Fahrzeugzustand erstellt worden sind und ob das Fahrzeug sich in einer “zur Rückgabe zugelassenen Fläche” befindet. Nur in diesem Fall kann der Vorgang zur Beendigung der Miete fortgesetzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Beenden der Miete zu verlassen.
Am Ende des Absperr/Verschließ- Vorgangs hat der Kunde sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug verschlossen ist. Sollte das Fahrzeug trotz beendeter Miete nicht verschlossen sein, so hat der Kunde unverzüglich telefonisch mittels des Telefon-Buttons in der App wheego zu kontaktieren und darf sich bis zu einer Abstimmung mit wheego über die erforderlichen Maßnahmen nicht vom Fahrzeug entfernen.
3.4 Der Mietvertrag wird erst beendet, wenn der Kunde
a) über die wheego App bzw. die Anwendung der Mobilitäts-Plattform das wheego Fahrzeug erfolgreich verschlossen hat und
b) die Zusammenfassung der beendeten Miete in der wheego App bzw. der entsprechenden Anwendung der Mobilitäts-Plattform angezeigt wird
c) das Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Beendigungsvorgang verschlossen wurde
d) in einem für die Rückgabe gekennzeichneten Geschäftsgebiet steht
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor sich der Kunde vom Fahrzeug entfernt.
Sollten Zweifel oder Unsicherheiten in Bezug auf die erfolgreiche Beendigung der Miete beim Kunden auftreten, so muss der Kunde unverzüglich telefonisch wheego, mittels des Telefon-Buttons in der App, kontaktieren, bevor er sich vom Fahrzeug entfernt.
Der Mietvorgang kann in solchen Fällen dann durch wheego als Vermieter beendet werden. Hierüber erhält der Kunde stets eine Bestätigung durch das wheego Service-Team.
3.5 wheego als Vermieter behält sich vor, das Mietende nach ordnungsgemäßem Abstellen des Fahrzeugs auch manuell einzuleiten.
wheego behält sich außerdem vor, das Mietende einzuleiten, wenn der Mietvertrag gemäß Ziffer 1.10 dieser AVB gekündigt wurde. In diesem Fall der Beendigung der Miete aufgrund einer Kündigung durch wheego hat der Kunde keinen Anspruch auf
a) Fortsetzung der Miete
b) Stellen eines Ersatzfahrzeuges
c) Stellen eventueller Ersatzmobilität
d) Hotelkosten
e) Rücktransport
f) jedwede weitere Kosten und Ersatzansprüche.
3.6 Die abgeschlossene Miete wird dem Kunden in seiner wheego App bzw. der entsprechenden Anwendung der Mobilitäts-Plattform angezeigt und der Kunde erhält eine schriftliche Zusammenfassung an die im Nutzerkonto bzw. bei der Mobilitäts-Plattform vom Kunden hinterlegte E- Mail-Adresse.
Bis zur erfolgreichen Beendigung der Miete ist die Fahrzeugnutzung gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag auf Basis des gewählten Tarifes zu vergüten.
3.7 Eine erfolgreiche Beendigung der Miete ist nur dann möglich, wenn am Rückgabeort des Fahrzeuges eine sichere und stabile Mobilverbindung zum Fahrzeug hergestellt werden kann und sich das Fahrzeug innerhalb einer zur Rückgabe zugelassenen Zone des Geschäftsgebietes befindet. Kann keine Mobilverbindung zum Fahrzeug hergestellt werden, so ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug umzuparken, um anschließend erneut einen Versuch zur Beendigung der Miete zu unternehmen.
3.8 Schlägt die Beendigung der Miete aus technischen Gründen fehl, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich wheego telefonisch mittels des Telefon-Buttons in der App zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise mit wheego abzustimmen.
Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch wheego rückerstattet, sofern kein Kundenverschulden vorliegt.
Ein Verschulden des Kunden liegt aufzählend jedoch nicht abschließend vor, wenn das Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil
a) der Schlüssel sich nicht am vorgesehenen Platz befindet,
b) die Türen oder Fenster nicht geschlossen sind,
c) sich das Fahrzeug außerhalb des definierten Geschäftsgebiets befindet,
d) oder sich das Fahrzeug außerhalb der definierten Rückgabe Zonen des Geschäftsgebiets befindet.
3.9 Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zur Beendigung der Miete außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf Privat- oder Firmengelände abzustellen, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze im Sinne des Geschäftsgebiets ausgewiesen sind. Dies betrifft auch explizit Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Geschäften und Supermärkten. Das Fahrzeug muss nach der Beendigung der Miete des Kunden jederzeit für andere Kunden frei und kostenfrei zugänglich sein.
Sollte ein Umparken des Fahrzeugs nach Beendigung der Miete durch wheego erforderlich sein oder wheego einen Abschleppdienst oder sonstigen Dienstleister beauftragen müssen, so ist der Kunde zur Zahlung einer Kostenpauschale gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet. Die Geltendmachung eines weiteren darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten trägt der Kunde zudem eventuelle Bußgelder oder Abschleppkosten sowie die hierfür von wheego erhobenen Bearbeitungsgebühren gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share”.
3.10 Wenn die Beendigung der Miete in einem anderen Geschäftsgebiet in Abstimmung mit Wheego erfolgt, als in dem Geschäftsgebiet, in welchem die Miete gestartet wurde, so zahlt der Kunde hierfür eine Gebühr gem. “Kosten- und Gebührenordnung wheego share”
3.11 Eine Beendigung der Miete außerhalb des wheego Geschäftsgebietes ist grundsätzlich nicht möglich und untersagt. Sollte der Kunde das Fahrzeug außerhalb des Geschäftsgebietes abstellen und den Fahrzeuggebrauch nicht mehr fortsetzen und/oder wheego gem. der Bedingungen für die einseitige Kündigung des Mietverhältnisses die Miete beenden, so endet der Mietvertrag erst, wenn wheego oder ein von wheego beauftragter Dritter das Fahrzeug wieder in Besitz nimmt und in ein wheego Geschäftsgebiet überführt hat. Der Kunde ist in diesen Fällen zur Entrichtung einer Vertragsstrafe sowie einer Entfernungspauschale gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet.
3.12 Beim Beenden der Miete muss das Fahrzeug vollgetankt werden. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtung, ist der Kunde zur Zahlung einer Kostenpauschale gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet.
3.13 wheego als Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Miete auch nachträglich neu zu berechnen, wenn der Kunde das Fahrzeug entgegen den Verpflichtungen in den AVB abgestellt hat. Dies gilt insbesondere für den Fall dass der Kunde das Fahrzeug
a) außerhalb des Geschäftsgebiets
b) innerhalb des Geschäftsgebiets jedoch außerhalb der definierten Rückgabezonen des Geschäftsgebiets,
c) innerhalb des Geschäftsgebiets jedoch in Park- oder Tiefgaragen, die nicht zum Parken freigegeben sind,
d) innerhalb des Geschäftsgebiets jedoch auf privatem Parkraum
e) innerhalb des Geschäftsgebiets jedoch in einer Zone, in der keine Mobilverbindung mit dem Fahrzeug hergestellt werden konnte
f) nicht zum vertraglich definierten Zeitpunkt im definierten Geschäftsgebiet abstellt. abgestellt hat.
Der Kunde ist in diesen Fällen zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet.
Die Geltendmachung eines weiteren darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten trägt der Kunde zudem eventuelle Bußgelder oder Abschleppkosten sowie die hierfür von wheego erhobenen Bearbeitungsgebühren gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share”.
3.14 Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen, einen anderen von wheego beauftragten Dritten oder an einen wheego Mitarbeiter.
4. Rückgabe des Fahrzeuges
4.1 Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs ist für die Beendigung des Mietvertrages Vorrausetzung. Eine ordnungsgemäße Rückgabe setzt insbesondere Folgendes voraus:
a) Das Fahrzeug ist innen sauber. Wird das Fahrzeug grob verschmutzt zurückgegeben oder befinden sich Abfälle jedweder Art im Fahrzeug, hat der Kunde für die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zu tragen.
b) Das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben wird. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, hat der Kunde eine Gebühr gemäß der “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zu tragen.
c) Das Fahrzeug muss vollständig gesichert und verschlossen werden. Vor allem müssen Türen, Fenster und Schiebedach verschlossen, die Feststellbremse angezogen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden.
d) Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten, eventuellen Parkkarten und/oder Parkausweisen zurückgegeben werden.
e) Es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges fehlen, vor allem nicht der Fahrzeugschlüssel.
f) Eine Rückgabe ist ausschließlich in dem von wheego gem. der App vorgesehenen Geschäftsgebiet möglich (dem Anmietgebiet).
g) bei der Rückgabe sind zudem sämtliche Bedingungen gem. Punkt 3 der AVB zu beachten
4.2 Sofern der Kunde Gegenstände gemäß Ziffer 4.1 d) und/oder e) dieser AVB nicht bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgibt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen und sich den Empfang von einem wheego Mitarbeiter quittieren zu lassen. Auch bei späterer Rückgabe der fehlenden Gegenstände fällt eine Kostenpauschale gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” an.
5. Tanken und Laden
5.1 Die Anmietung und Rückgabe eines Wheego Transporters erfolgt im Voll-/Voll-Prinzip. Das heißt, das Fahrzeug ist unmittelbar vor der Rückgabe mit einem entsprechenden Kraftstoff voll zu tanken. Sollte ein Fahrzeug bei Anmietung nicht vollgetankt ist der Ablauf in Punkt 1.9 Nachtankung definiert.
6. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs
6.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung, sonstiger Untergang des Fahrzeugs und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich wheego telefonisch mittels des Telefonbuttons in der App mitzuteilen. Dies schließt ausdrücklich auch Unfälle, Schäden und Defekte ein, die das wheego Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführtes und/oder gemietetes wheego Fahrzeug beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Unfällen mit Pollern, Zäunen oder auch sonstigen Absperrungen oder sonstigen Markierungen und Begrenzungen. Sollte die Polizei eine Unfallaufnahme verweigern, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch mittels des Telefon-Buttons in der App der wheego Service- Hotline mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit dem wheego Service-Team abzustimmen und dessen Anweisungen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war.
Bei Unfällen mit verletzten Personen ist unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.
6.3 Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem
a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, wheego davon gemäß 6.2 informiert wurde, und
b) nach Absprache mit wheego ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und
c) das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit wheego anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.
Diese Pflichten des Kunden entfallen, wenn er sich aufgrund unfallbedingter Verletzungen eines Unfallbeteiligten berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt.
Die weitere Nutzung des beschädigten wheego Fahrzeugs darf nur erfolgen, wenn der Kunde von wheego die Erlaubnis erhalten hat, die Nutzung fortzusetzen und der Kunde geprüft hat, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.
6.4 Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber wheego unverzüglich verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, ist der Kunde verpflichtet die in der wheego App oder unter www.wheego-mobility.com/unfallbericht hinterlegte Schadenmeldung zusammen mit einem schriftlichen Unfallbericht innerhalb von 3 Tagen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt an wheego zu senden : ([email protected]) und wheego das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen (soweit ein solches vergeben wurde). Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Unfalls. Der Kunde ist bei Verletzung dieser Pflicht zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” verpflichtet.
Sollten wheego durch eine fehlerhafte oder unrichtige Schilderung des Unfallherganges durch den Kunden Kosten entstehen (z.B. Kosten für einen Sachverständigen), ist wheego berechtigt, diese Kosten in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben.
Sofern der Kunde unrichtige Angaben macht oder seine Mitwirkung an der Aufklärung der Schadenereignisse verweigert oder den Unfallbereicht nicht innerhalb von 3 Tagen bei wheego einreicht, entfällt die mit dem Kunden im Mietvertrag vereinbarte Haftungsreduzierung und der Kunde haftet für den Schaden am wheego Fahrzeug in voller Höhe.
Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 9 dieser AVB.
6.5 Sämtliche Weisungen von wheego sind zu beachten.
Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes wheego Fahrzeug beteiligt war, eine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abzugeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter, wheego als Vermieter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
6.6 Auch im Falle eines Unfalls endet der Mietvertrag erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs gem. Ziffer 3 dieser AVB. Hierbei kann die Miete in Abstimmung mit dem Service-Team von wheego beendet werden.
Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen, einen anderen von wheego beauftragten Dritten oder an einen wheego Mitarbeiter.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig ist, so hat der Kunde bei selbst verschuldeten Unfällen für alle Kosten der Rückführung des Fahrzeugs zu Wheego aufzukommen,
Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug noch fahrtüchtig ist oder nicht, trifft ausschließlich wheego. Ausschließlich wheego trifft die Auswahl einer Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden.
6.8 Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem wheego Fahrzeug stehen in jedem Fall wheego zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er wheego umgehend darüber schriftlich in Kenntnis setzen und sie unaufgefordert und unverzüglich an wheego weiterleiten.
6.9 Auf Verlangen von wheego hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des wheego Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
7. Vertragsstrafe und Kostenpauschalen
7.1 Soweit der Kunde gemäß diesen AVB bzw. der gültigen “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder Kostenpauschale verpflichtet ist, bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch wheego davon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird in diesem Fall auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von wheego angerechnet.
7.2 Sämtliche Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. der tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale. Wheego kann bei entsprechendem Nachweisen einen weitergehenden Schaden geltend machen, der über die Kostenpauschale hinausgeht.
8. Haftung von wheego als Vermieter
8.1 wheego haftet – außer bei Personenschäden – für einen Schaden des Kunden, gleich aufgrund welcher Tatsachen oder aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verzug, Vertragsverletzung, unerlaubte Handlung, Verschulden bei Vertragsschluss), insbesondere auch hinsichtlich etwaiger Folgeschäden und Ansprüche Dritter, nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von wheego oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von wheego gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.
8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit besteht eine Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei in letzterem Fall der Höhe nach auf das Zweifache des für die bei Vertragsschluss vereinbarte Mietzeit vereinbarten Mietzinses begrenzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass bei Vertragsschluss für wheego ein höherer vertragstypischer Schaden vorhersehbar
war, hinsichtlich dessen Versicherungsschutz unüblich und für den Kunde nicht auf zumutbare Weise zu erlangen ist.
8.3 wheego ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, welche der Kunde bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen hat. Eine Haftung von wheego ist hierbei ausgeschlossen.
9. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz
Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeuges zum vertraglich definierten Zeitpunkt in dem definierten Geschäftsgebiet in dem definierten Zustand wie in diesen AGB und AVB beschrieben.
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt bestehende Schäden am Fahrzeug sorgfältig zu prüfen und diese in geeigneter Weise, beispielsweise durch aussagekräftige Fotos und eine detaillierte schriftliche Beschreibung, zu dokumentieren und dem Vermieter zu melden. Unterlässt der Kunde diese ordnungsgemäße Schadensmeldung oder erfolgt sie unzureichend, sodass der Schaden nicht eindeutig vor Fahrtbeginn nachgewiesen werden kann, haftet der Kunde für die betreffenden Schäden in vollem Umfang, sofern er nicht nachweisen kann, dass diese bereits vor der Nutzung bestanden haben.
9.2 Der Kunde haftet gegenüber wheego für Schäden, die er verschuldet hat in voller Höhe, dies gilt auch im Falle eines durch den Kunden abgeschlossenen Schutz Paketes. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen Punkt 1 und Punkt 2 der AVB, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des wheego Fahrzeugs sowie Schlüssel und Zubehör (inkl. Park-/Tankkarte und Ladekabel). Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde wheego von Forderungen Dritter frei.
9.3 Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung des vom Kunden gewählten Schutz Paketes. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schaden Bearbeitungsgebühr sowie Vertragsstrafen als auch die Kosten für die vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen
Für die Bearbeitung von Schadensfällen hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale/Vertragsstrafe an wheego zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale/Vertragsstrafe ergibt sich aus der jeweils geltenden “Vertragsstrafe//Kosten- und Gebührenordnung wheego share”.
9.4 Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit wheego Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehenden Kosten auf und stellt wheego vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang je nach Aufwand eine Kostenpauschale/Vertragsstrafe an wheego zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale/Vertragsstrafe ergibt sich aus der jeweils geltenden “Vertragsstrafe/Kosten- und Gebührenordnung wheego share”.
wheego ist nicht verpflichtet, Einsprüche des Kunden im Ordnungswidrigkeitsverfahren an die Behörden weiterzuleiten oder sonstige Recherche zu betreiben.
9.5 Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen Punkt 2 ein Umparken durch wheego erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß aktueller “Vertragsstrafe/Kosten- und Gebührenordnung wheego share” belastet. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß aktueller “Vertragsstrafe/Kosten- und Gebührenordnung wheego share”, wenn er das wheego Fahrzeug einem nicht Fahrberechtigten überlässt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen werden nicht auf entsprechende Schäden angerechnet.
9.6 Das wheego Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Darüber kann eine Haftungsbegrenzung für Schäden durch das kostenpflichtige Buchen von Schutzpaketen am wheego Fahrzeug zugunsten des Kunden gemäß der folgenden Bestimmungen abgeschlossen werden. Daraus folgt für den Kunden eine Haftungsbegrenzung für Schäden am wheego Fahrzeug, die einem Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung je Schaden, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, entspricht. Begünstigter der Haftungsbegrenzung ist nur der berechtigte Kunde.
9.7 Wird das wheego Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am Mietfahrzeug, einen Fahrzeugverlust, ist die Haftung des Kunden für Schäden am wheego Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung gemäß gültiger Kosten- und Gebührenordnung. Der Kunde hat die Möglichkeit vor Fahrtantritt die Selbstbeteiligung durch Buchung der entsprechenden gebührenpflichtigen Schutzpakete in der wheego App zu reduzieren.
9.8 Hat der Kunde in zuzurechnender Weise einen in Punkt 9.6 genannter Schaden grob fahrlässig herbeigeführt oder ein nicht durch die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung gedeckter Schaden an einer sonstigen, der Vermieterin gehörigen Sache grob fahrlässig verursacht oder eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, insbesondere nach Ziffer 2, grob fahrlässig verletzt, ist die Vermieterin berechtigt, die Haftenden in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis über die vereinbarte Haftungsreduzierung hinaus in Anspruch zu nehmen, es sei denn im Falle der Obliegenheitsverletzung war die vorwerfbare Handlung oder das vorwerfbare Unterlassen weder für den Eintritt des Schadensfalles noch für dessen Feststellung oder dessen Umfang ursächlich. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Im Falle vorsätzlichen Handelns oder Unterlassens entfällt die Haftungsreduzierung unter dem Vorbehalt der vorgenannten Einschränkung im Falle von Obliegenheitsverletzungen in Gänze.
9.9 Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer und bei außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages mit Zugang der Kündigungserklärung. Der Kunde haftet daher unbeschadet aller sonstigen Ansprüche uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder nach Zugang der Kündigung des Mietvertrages eintreten. Wheego wird nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer siehe Punkt 1.5 und 3.1 eine Unterschlagungsanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle
aufgeben. Die sich aus dieser vertragswidrigen Nutzung des Fahrzeuges ergebenen Kosten sind in der „Vertragsstrafe / Kosten und Gebührenordnung“ definiert.
9.10 Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften auch bei vereinbarter Haftungsreduzierung unbeschränkt für während der Mietzeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften.
9.11 Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden und sind daher von der Haftungsreduzierung nicht umfasst. Hierzu zählen insbesondere
● Schäden aufgrund ungenügend gesicherter Ladung,
● Schäden aufgrund fehlerhafter Bedienung oder falscher Kraftstoffbetankung,
● Schäden durch oder der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugschein oder sonstigem Zubehör,
● Reifen- und Beladungsschäden,
● Schäden an Fahrzeugteilen, die außerhalb ihrer vorbestimmten Funktion, Nutzungsdauer und Verwendungsart infolge einer schuldhaft bestimmungswidrigen Beanspruchung auftreten; hierzu zählen unter den vorgenannten Voraussetzungen insbesondere Kupplungs- sowie Motorschäden (sogenannte Gewaltschäden).
● Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und -breite des Fahrzeugs.
10. Entgelte, Zahlungsbedingungen
10.1 Die Preise für die Fahrzeuganmiete und Zusatzoptionen werden bei Abschluss des Mietvertrages in der wheego App angezeigt. Die Preise für die Reservierung von Fahrzeugen werden ebenfalls in der wheego App angezeigt.
Beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei einer Reservierung über eine Mobilitäts-Plattform gelten die dortigen Bedingungen der Mobilitäts-Plattform und die dort angegebenen Preise in der jeweiligen Anwendung der Mobilitäts-Plattform.
Die Abrechnung an den Kunden für die Miete richtet sich nach dem gewählten Tarif, der die Nutzungskosten für die Mietzeit und die enthaltenen Freikilometer, die Kosten für Mehrkilometer über die Freikilometer hinaus sowie die vom Kunden gebuchten Zusatzoptionen regelt. Neben dem Tarif stimmt der Kunde mit der Buchung auch den “Vertragsstrafe/Kosten- und Gebührenordnung wheego share” in der jeweils gültigen Fassung zu.
Der jeweils geltende Tarif wird dem Kunden vor Antritt jeder Miete bzw. Reservierung in der wheego App bzw. in der entsprechenden Anwendung der Mobilitäts-Plattform angezeigt.
Der Ablauf für die Zahlung der Entgelte des Kunden an wheego erfolgt wie nachstehend beschrieben :
a) Reservierung/Abbuchung zu Beginn der Miete:
Zu Beginn des Mietvertrages wird ein Kautionsbetrag ( Die Höhe der jeweiligen Kaution ist der Vertragsstrafe/Kosten und Gebührenordnung zu entnehmen ) zuzüglich der anfänglich bereits feststehenden (Paket- und Zusatzprodukt-) Kosten über die vom Kunden im Kundenprofil hinterlegte Kreditkarte reserviert.
Nachdem die Miete gestartet und die Türen dabei entsperrt wurden, werden die anfänglich bereits feststehenden Kosten von der Kreditkarte des Kunden abgebucht; dies reduziert den reservierten Betrag, sodass genau die Kaution als weiterhin reserviert bleibt.
b) Zwischenbuchungen:
wheego ist berechtigt Zwischenbuchungen von dem Zahlungsmittel des Kunden vorzunehmen , insbesondere dann, wenn wheego feststellt, dass während der Miete Kosten entstehen, die in der „Vertragsstrafe/Kosten und Gebührenordnung von wheego share“ definiert sind.
c) Abrechnung sowie Abbuchung bei Beendigung der Miete:
Nach Beendigung der Miete und dabei erfolgtem Absperren des Fahrzeugs wird der komplette Rechnungsbetrag ermittelt und der fällige übrige Betrag (also noch etwaige Verlängerungskosten sowie ggfs. anfallende Mehrkosten basierend auf der Kosten und Gebührenordnung) von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Diese Abbuchung erfolgt gegen den reservierten Betrag, ggs. Noch vorhandene Guthaben aus der ursprünglichen reservierten Kaution werden nach der finalen Abrechnung durch die Kreditkartengesellschaft wieder freigegeben. Sollte der Rechnungsbetrag die reservierte Kaution übersteigen oder keine Kaution von wheego erhoben worden sein, wird die Kreditkarte des Kunden ebenfalls belastet.
d) Zahlungsstörungen
Sollte das Obligo der Kreditkarte nicht mehr ausreichend sein, um die bestehenden Forderungen von wheego durch den Kunden zu begleichen, so kann die Belastung der Kreditkarte nicht durchgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde in Zahlungsverzug
Der Kunde wird unter dieser Voraussetzung beim Versuch, eine neue Miete zu starten, aufgefordert, den Außenstand zu begleichen.
Dies kann über einen Zahlungslink erfolgen, den der Kunde innerhalb dieser Aufforderung anfordern kann. Nach erfolgter Zahlung und registriertem Zahlungseingang wird der Kunde wieder entsperrt und kann weitere Mieten tätigen.
e) verspätete Rückgabe:
Bei Ablauf der zeitlichen Gültigkeit eines Pakets wird der Aufpreis auf der Basis der jeweiligen Einheit dieses Pakets weiterberechnet (Stundenpaket -> jede angefangene weitere Stunde wird einzeln berechnet, Tagespaket -> jeder angefangene weitere Tag wird
einzeln berechnet). Sollten noch nicht alle inklusiven Kilometer des Pakets genutzt worden sein, verfallen diese bei Ablauf der Paketgültigkeit.
Bei Ablauf der inklusiven Reichweite eines Pakets wird der Aufpreis pro weiterem angefangenen Kilometer berechnet. Die maximale Anmietdauer im Stundentarif beträgt 24 Stunden. Die maximale Mietdauer bei Tagestarifen beträgt die Anzahl vom Kunden ausgewählten Miettage. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Regelungen wie in Punkt 3.1 sowie Punkt 9.9. beschrieben.
10.2 Nach jeder Miete erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail über das jeweils fällige Entgelt. Dieses Entgelt ist sofort und ohne Abzug fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. Beim Abschluss des Mietvertrags über eine Mobilitäts-Plattform kann die Rechnungsstellung für wheego ebenfalls über die Mobilitäts-Plattform erfolgen.
10.3 Zahlungen beim Abschluss eines Mietvertrags und/oder bei einer Reservierung auf Grundlage eines Nutzervertrags über die wheego App erfolgen über das vom Kunden gewählte und von wheego akzeptierte Zahlungsmittel.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die wheego entstehenden Kosten zu erstatten sowie in der Folge eine Kostenpauschale laut aktuell gültiger “Vertragsstrafe/Gebühren- und Kostenordnung wheego share” zu entrichten. Gleichzeitig wird das Kundenkonto durch wheego automatisch bis zur vollständigen Begleichung der Forderung gesperrt. wheego behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen. Sofern der Kunde mehrere Zahlungsmittel angibt, behält sich wheego das Recht vor, das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde gegebenenfalls im Voraus informiert wird.
In diesen Fällen wird der Kunde temporär gesperrt, kann also bis zum Ausgleich der offenen Forderung keine weitere Miete tätigen. Nach ausbleibender Zahlung wird wheego den Kunden schriftlich per E -Mail einmalig zur Zahlung auffordern. Nach Ablauf der Zahlungsfrist aus der Zahlungsaufforderung wird wheego umgehend die Forderung einem Inkasso- Dienst zur Beitreibung übergeben.
Wheego ist berechtigt, Dienstleister zur Abwicklung der Zahlung einzusetzen.
Der Kunde ermächtigt wheego mit Auswahl des Zahlungsmittels im Rahmen der Anlage des Nutzerkontos, das gewählte Zahlungsmittel mit allen Vergütungen (Anmeldegebühr, Entgelt für die Miete und / oder Reservierung), Zusatzoptionen, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen sowie allen weiteren Kosten zu belasten, die unter dem Rahmenvertrag und/oder einem Mietvertrag zahlbar sind.
wheego kann einen angemessenen Betrag als Sicherheitskaution über das gewählte Zahlungsmittel vor Mietbeginn autorisieren und/oder abbuchen. Wheego wird den Kunden hier bei Abschluss des Mietvertrages und / oder Tätigen der Reservierung über die Höhe der Sicherheitskaution in der Wheego App informieren
Für die Zahlungsmittel, sofern in der App bzw. über die Mobilitätsplattform angeboten, gelten folgende Bedingungen:
a) Privat- und Geschäftskunden – SEPA Lastschriftverfahren
Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren setzt ein in der EU geführtes Girokonto voraus. Der Kunde ermächtigt wheego in diesem Fall widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist und das Konto über genügend Deckung verfügt . Auf Verlangen ist wheego der Nachweis der Kontoberechtigung zu erbringen.
Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung eine Vorabankündigung die Einziehungstag und -betrag beinhaltet. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Wheego ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
b) Geschäftskunde – SEPA-Abbuchungsverfahren
Die Zahlung per SEPA-Abbuchungsverfahren setzt ein in der EU geführtes Girokonto voraus. Der Geschäftskunde ermächtigt wheego in diesem Fall unwiderruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift (in Form eines Abbuchungsverfahrens) zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist.
Der Kunde muss hierzu ein SEPA Mandat ausfüllen und eine Bestätigung seiner Bank einholen und das Formular Wheego übermitteln.
Der Kunde erhält im SEPA-Abbuchungsverfahren mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung eine Vorabankündigung die Einziehungstag und -betrag beinhaltet. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte bei einer SEPA-Abbuchung der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus vom Geschäftskunden zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung scheitern, ist der Geschäftskunde verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag
eingezogen werden können. Wheego ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
c) Zahlung per Kreditkarte:
Wheego behält sich vor, welche Kreditkarten zur Zahlung zugelassen sind und akzeptiert werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann und ein ausreichender Verfügungsrahmen besteht. Die Abrechnung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erfolgt nach Beendigung der Miete. Sollte der Kunde ungerechtfertigt im Rahmen einer Kreditkartenreklamation ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Wheego ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
d) Zahlung per PayPal:
Möchte der Kunde PayPal als Zahlungsmittel nutzen, muss er dieses in der Rubrik “Zahlungsmittel” hinterlegen. Der Kunde schließt dabei mit Wheego oder einem von wheego als Zahlungsdienstleister eingesetzten Unternehmen eine Abbuchungsvereinbarung (Billing Agreement), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Er wird dazu beim Hinterlegen seines Accounts in der App aufgefordert und auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Wheego speichert dabei zu keinem Zeitpunkt das Passwort. Der Kunde kann das BillingAgreement jederzeit wieder in seiner PayPal-App widerrufen.
Eine Buchung des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält hierbei entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
Zu Beginn der Miete werden die bereits feststehenden Kosten (Paketpreis und Zusatzprodukte) und die Kaution vom PayPal-Konto des Kunden abgebucht, ohne dass hierzu eine erneute Bestätigung nötig ist. Die Miete des Kunden kann nur dann gestartet werden, wenn die Abbuchung erfolgreich ist.
Sobald die Höhe der fälligen Gesamt-Forderung nach Rückgabe des Fahrzeugs und Rechnungserstellung feststeht (Extrakosten können während der Miete auftreten, beispielsweise durch Abgabe mit leerem Tank), so wird der Gesamtbetrag mit dem bereits abgebuchten Betrag verrechnet und entweder der PayPal Account des Kunden mit dem Restbetrag der fälligen Forderung belastet (falls die Extrakosten die Kaution übersteigen) oder der Betrag der Kaution wird an den PayPal-Account des Kunden zurücküberwiesen.
e) Zahlung per Sofortüberweisung
Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung löst der Kunde während der Buchung die Zahlung über sein Onlinebanking Konto aus. Nach Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung wird der Kunde im Rahmen der Buchung zum sicheren Zahlungsformular der SOFORT GmbH, Fußbergstraße 1, 82131 Gauting geleitet. Die SOFORT GmbH übernimmt ohne eine Einsichtsmöglichkeit von wheego oder dessen Zahlungsdienstleister automatisiert den Zahlungsvorgang, der vergleichbar mit einer EC-Kartenzahlung mit PIN ist. Ebenso wie bei einer EC-Kartenzahlung prüft bei einer Sofortüberweisung die SOFORT GmbH den Verfügungsrahmen des Kontos und nimmt bei einer entsprechenden Kontodeckung eine Überweisung an wheego bzw. dessen Zahlungsdienstleister vor. Außerdem prüft das System der SOFORT GmbH in etwa 30 Prozent der Fälle, ob vorausgegangene Zahlungen mit Sofortüberweisung verbucht wurden, um systematischen Betrug auszuschließen.
Um eine Sofortüberweisung durchzuführen, benötigt die SOFORT GmbH neben Ihrem Namen, Bankleitzahl, und Kontonummer die PIN und eine TAN Ihres Online-Banking-Kontos. Gespeichert werden nur Ihr Name, Bankleitzahl, Kontonummer, Verwendungszweck, Betrag und Datum der Überweisung nicht der Verfügungsrahmen oder Kontostand Ihres Kontos oder zurückliegende Umsätze.
Bei einer erfolgreichen Transaktion erhält Wheego von der SOFORT GmbH nur die automatisierte Bestätigung in Echtzeit, dass die Überweisung ausgeführt wurde, so dass die Buchung abgeschlossen werden kann.
f) Zahlung auf Rechnung für Geschäftskunden
Sollte für den Kunden die Zahlung auf Rechnung eingerichtet sein, so ist die Zahlung nach Rechnungserhalt zu dem auf der Zahlung genannten Datum fällig. Wheego behält sich vor, die Zahlungsart “auf Rechnung” nur bis zu einem bestimmten Verfügungsrahmen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Volumens abzulehnen. In diesem Fall wird Wheego den Kunden bei Buchung über die App über eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen und/oder die Zahlart für Buchungen nicht mehr bereitstellen.
Wheego behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart “auf Rechnung” eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart je nach Ergebnis der Bonitätsprüfung abzulehnen und / oder einzuschränken.
g) Zahlung über Apple Pay, Google Pay und sonstige Zahlarten
Wheego behält sich vor, welche weiteren Zahlarten zur Zahlung zugelassen sind und akzeptiert werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die entsprechenden Zahlungsmittel eingezogen werden kann und ein ausreichender Verfügungsrahmen besteht. Sollte der Kunde ungerechtfertigt im Rahmen einer Reklamation ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Wheego ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
10.4 Bei nicht ausgeführter und/oder nicht rechtzeitiger Zahlung wird zusätzlich eine Kostenpauschale gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share”erhoben.
Wird ein eingezogener Betrag von der Bank oder einem sonstigen Zahlungsanbieter zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die durch die Rückbuchung entstehenden Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf die Gebühr gemäß “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” angerechnet.
Sollte der Kunde Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abbuchung egal über welches Zahlungsmittel haben, so wird er gebeten, den Vorgang schriftlich per E-Mail ( [email protected] ) zu melden, um eine schnelle Aufklärung zu unterstützen. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird die eingezogene Zahlung an den Kunden erstattet oder eine Gutschrift erteilt.
Der Kunde ermächtigt wheego zur Durchführung von Bonitätsprüfungen und Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien sowie zur Durchführung von Prüfungen zur Betrugsprävention. Dies gilt sowohl im Rahmen der Registrierung, der Buchung und auch während und nach der Laufzeit eines Mietvertrages.
Gibt der Kunde Zahlungsmittel an, die ihm nicht gehören und/oder über die er keine legitime Verfügungsgewalt ausübt, so behält sich wheego vor, Anzeige zu erstatten und den Strafverfolgungsbehörden die für die Prüfung und Verfolgung der Anzeige notwendigen Dokumente und Daten zu übermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, Wheego auf Verlangen, Nachweise und Dokumente zur Berechtigung in Bezug auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu übermitteln.
10.5 Gegen die Ansprüche von wheego kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
10.6 Wheego behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an die Crefo-Factoring Berlin oder ein anderes Unternehmen abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall übermittelt wheego die für die Durchführung der Forderungsabtretung erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger, der diese Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder nutzen darf.Im Falle einer Abtretung kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei wheego weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen ist und auch Vertragspartner bleibt.
10.7 Zahlungen des Kunden aufgrund einer Reservierung und/oder des Abschlusses eines Mietvertrags über eine Mobilitäts-Plattform werden gemäß den Mobilitäts-Plattformbedingungen abgewickelt. Forderungen gegenüber dem Kunden werden hierbei gegebenenfalls von Wheego an den Betreiber der jeweiligen Mobilitäts-Plattform abgetreten – hierüber wird der Kunde dann in den Mobilitäts-Plattformbedingungen und / oder auf der Rechnung informiert.
10.8 Von wheego im Rahmen von Vertriebs- und Marketingaktionen oder Gewinnspielen bereitgestellte oder vom Kunden gegen Entgelt erworbene Guthaben können in Form von Mietguthaben oder einem Euro-Guthaben gewährt werden (im Folgenden “Guthaben”). Es gelten die jeweils gültigen Konditionen die auf der wheego Webseite und/oder in der wheego share App veröffentlicht werden.
Erhält ein Kunde Guthaben, so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Guthaben-Konto des Kunden gutgeschrieben.
Insoweit wheego ein Guthabensystem einführt, kann der Kundendaten aktuellen Stand seines Guthabens jederzeit in der wheego App einsehen.
10.9 Wenn der Kunde Guthaben bei wheego erwirbt, so wird es seinem Wheego Nutzerkonto zugeordnet. Dieses Guthaben kann ausschließlich für Buchungen über die Wheego App verwendet werden.
Erhält der Kunde ein Guthaben über einer Mobilitäts-Plattform, so wird es seinem Konto bei der Mobilitäts-Plattform zugeordnet.Dieses Guthaben kann ausschließlich für Buchungen über die Anwendung der Mobilitäts-Plattform verwendet werden.
10.10 Einlösung des Guthabens
a) Hat der Kunde für Guthaben, die seinem Wheego-Nutzerkonto zugeordnet sind, eine Zahlung geleistet, gilt für die Einlösung die gesetzliche Verjährungsfrist. Eine Auszahlung des Kundenguthabens ist – auch nach Beendigung des Rahmenvertrages – nicht möglich
b) Hat der Kunde für Guthaben, die seinem Wheego-Nutzerkonto zugeordnet sind, keine Zahlung geleistet, wird der Kunde bei Zuteilung über die Frist für die Einlösung informiert. Nicht innerhalb der Gültigkeit des jeweiligen Guthabens bzw. der jeweiligen Freiminuten genutzte Kontingente verfallen ersatzlos.
Wenn der Rahmenvertrag vor Ablauf der Frist für die Einlösbarkeit beendet wurde, verfällt ein zugeteiltes Guthaben.
c) Für Guthaben, die dem Konto des Kunden bei einer Mobilitäts-Plattform zugeordnet sind, gelten die Mobilitäts-Plattformbedingungen.
Für die Begleichung der Kosten für Reservierungen und Anmietungen sowie damit zusammenhängende Gebühren gem. “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” des Kunden, wird zunächst stets vorrangig das Guthabenkonto des Kunden verwendet.
11. Änderungen der AVB
11.1 wheego behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB und die “Kosten- und Gebührenordnung wheego share” jederzeit zu ändern. Die Änderung gilt für künftige Mieten.
11.2 Änderungen der AVB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail, in der wheego APP und/oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben.
12. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
12.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen wheego als Vermieter und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland hat, so bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AVB getroffenen Rechtswahl unberührt.
12.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Duisburg. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
12.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB sowie AVB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen.
12.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter dem Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/ bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist wheego nicht verpflichtet und nicht bereit.
13. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht für die Fahrzeugreservierungen und die Fahrzeuganmietungen kein Widerrufsrecht zu.
14. Kosten- und Gebührenordnungsowie Vertragsstrafen wheego share Stand Mai 2025
Akzeptierte Fahrerlaubnis sowie Meldeadresse aus den nachstehenden Ländern : ( AGB 3.1 )
Fahrerlaubnis der Europäischen Union ( Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden) und der Schweiz ist
Die gültige Kosten- und Gebührenverordnung ist unter dem folgendem Link einsehbar: https://www.wheego-mobility.com/de/kostenverordnung/